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Hartz IV-Regelbedarf für 2017 verfassungsgemäß
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 21.06.2017, Az.: S 58 AS 5645/16
Der seit 01.01.2017 für alleinstehende Langzeitarbeitslose geltende Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts von 409,- Euro monatlich entspricht den verfassungsrechtlichen Vorgaben.
Dies hat das Sozialgericht Dortmund im Falle eines 31-jährigen Arbeitslosen aus Hemer entschieden, der das Jobcenter Märkischer Kreis auf Gewährung höherer Grundsicherungsleistungen verklagt hatte. Der Klä-ger machte geltend, der bewilligte Regelbedarf sei zu niedrig und damit verfassungswidrig bemessen. Gegenüber seinen realen Ausgaben, insbesondere für seinen PKW, ergebe sich eine erhebliche Differenz.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=193852&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2220/
Willi S
Der seit 01.01.2017 für alleinstehende Langzeitarbeitslose geltende Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts von 409,- Euro monatlich entspricht den verfassungsrechtlichen Vorgaben.
Dies hat das Sozialgericht Dortmund im Falle eines 31-jährigen Arbeitslosen aus Hemer entschieden, der das Jobcenter Märkischer Kreis auf Gewährung höherer Grundsicherungsleistungen verklagt hatte. Der Klä-ger machte geltend, der bewilligte Regelbedarf sei zu niedrig und damit verfassungswidrig bemessen. Gegenüber seinen realen Ausgaben, insbesondere für seinen PKW, ergebe sich eine erhebliche Differenz.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=193852&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
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Willi S
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