Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Hartz IV - Neuermittlung der Regelsätze erst zum 1. Januar 2017 EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Hartz IV - Neuermittlung der Regelsätze erst zum 1. Januar 2017 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Hartz IV - Neuermittlung der Regelsätze erst zum 1. Januar 2017 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Hartz IV - Neuermittlung der Regelsätze erst zum 1. Januar 2017 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Hartz IV - Neuermittlung der Regelsätze erst zum 1. Januar 2017 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Hartz IV - Neuermittlung der Regelsätze erst zum 1. Januar 2017 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Hartz IV - Neuermittlung der Regelsätze erst zum 1. Januar 2017 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Hartz IV - Neuermittlung der Regelsätze erst zum 1. Januar 2017 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Hartz IV - Neuermittlung der Regelsätze erst zum 1. Januar 2017 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Hartz IV - Neuermittlung der Regelsätze erst zum 1. Januar 2017 EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Hartz IV - Neuermittlung der Regelsätze erst zum 1. Januar 2017

Nach unten

Hartz IV - Neuermittlung der Regelsätze erst zum 1. Januar 2017 Empty Hartz IV - Neuermittlung der Regelsätze erst zum 1. Januar 2017

Beitrag von Willi Schartema Di 17 Mai 2016 - 6:38

Hartz IV
Entgegen den gesetzlichen Vorgaben hat die Bundesregierung die Regelsätze von Hartz IV nicht zum 1. Januar 2016 grundlegend neu ermittelt. Dies soll nun erst zum 1. Januar 2017 geschehen.

Nun ist bekannt geworden, wie sich das Bundesarbeitsministerium (BMAS) das Verfahren zur Herleitung der Sätze aus dem Ausgabeverhalten einkommensarmer Haushalte vorstellt.

Die Herleitung soll im Prinzip nach demselben schlechten und äußerst kritikwürdigen Verfahren gemacht werden wie beim letzten Mal 2011 unter der CDU/CSU/FDP-Regierung.

Konkret ist vorgesehen: Die Sätze für Alleinstehende und Paare sollen weiterhin aus den Ausgaben der untersten 15 Prozent ermittelt werden (vor 2011: 20 Prozent).

Haushalte mit einem Einkommen unterhalb des Hartz-IV-Bedarfs sollen nicht vorab aus der Vergleichsgruppe herausgenommen werden, was die Regelsätze nach unten zieht.

Auch ist eine generelle Rücknahme der willkürlichen, sachlich nicht begründeten Abschläge nicht geplant. Lediglich bei Jugendlichen soll der bisher überzeichnete Kürzungsbetrag für Alkohol und Tabak abgemildert werden und bei der Mobilität die Vergleichsgruppe etwas verbessert werden.

Die wesentlichen Kürzungen - Tabak und Alkohol für Erwachsene, Weihnachtsbäume und Blumen sowie Gaststättenbesuche und Kantinenessen - sollen bleiben.

2011 wurde das Verfahren von SPD-Seite durch Andrea Nahles noch heftig kritisiert. Die Regelsätze seien »künstlich heruntergerechnet« worden, empörte sich damals die heutige Bundesarbeitsministerin. Nun aber begründet das unter ihrer Leitung stehende Bundesarbeitsministerium seine Pläne lapidar mit dem Hinweis, das Verfassungsgericht habe das Verfahren 2014 für zulässig erklärt.

Das ist doppelt dreist: Erstens hatten die Verfassungsrichter die Regelsätze nur »gerade eben noch so« für verfassungsgemäß erklärt. Und: Es ist keine Rechtfertigung, einen Missstand so zu belassen, nur weil er gerade eben noch so mit der Verfassung vereinbar ist.

Die Verfassungsrichter bemängelten damals zudem das Risiko, dass bei der Anschaffung von langlebigen Konsumgütern und Brillen das Existenzminimum nicht gedeckt sei.

Diese Vorgabe will die Regierung offenbar weiter ignorieren: Einmalbeihilfen für Kühlschränke, Waschmaschinen und Brillen soll es laut BMAS auch zukünftig nicht geben.

Aus: A-Info April 2016 der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen Berlin

Quelle: http://www.neues-deutschland.de/artikel/1011257.neuermittlung-der-regelsaetze-erst-zum-januar.html


Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2014/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten