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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 19 Jul 2017 - 12:45

an BSG, Urteil vom 30. Juni 2016 - B 8 SO 7/15 R - juris Rdnr. 13; Urteil vom 22.März 2013 - B 8 SO 30/10 R - BSGE 110, 301 - juris Rdnr. 19; Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 10/11 R - BSGE 112, 196 - juris Rdnr. 29). Insoweit ist ihre Wesentlichkeit wertend zu beurteilen, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen für die Eingliederung in die Gesellschaft.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 29.06.2017 - L 7 SO 1680/15
Leitsatz ( Juris )


2. Der Sozialhilfeträger hat - ggf. mit sachverständiger Hilfe - die erforderlichen Feststellungen, insbesondere hinsichtlich der Art und Schwere der Behinderung sowie der Beeinträchtigungen der Teilhabemöglichkeiten, sowie die gebotene Einzelfallentscheidung zu treffen. Der pauschale Verweis auf Geschehnisse in der Vergangenheit (z.B. Erreichen des Lernziels einer Schule für Lernbehinderte, Erwerb eines Führerscheins) genügt nicht, um die Wesentlichkeit einer Behinderung i.S. des § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII zu verneinen.

 
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=193724&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2220/
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