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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Krankenkassenrecht Zur Genehmigungsfiktion im SGB V

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Krankenkassenrecht  Zur Genehmigungsfiktion im SGB V Empty Krankenkassenrecht Zur Genehmigungsfiktion im SGB V

Beitrag von Willi Schartema Mi 14 Jun 2017 - 10:52

Lässt sich eine Krankenkasse mit ihrer Entscheidung über einen Kostenübernahmeantrag für eine Krankenkassenleistung, hier Mutter-Kind-Kur, zu viel Zeit, gilt der Antrag als „fiktiv genehmigt“. Wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Prüfung der Kostenübernahme beauftragt, hat die Krankenkasse nur fünf Wochen Zeit, über den Antrag zu entscheiden, betonte das LSG NRW in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 27.03.2017 (AZ: L 1 KR 702/16). Keine Rolle spiele es für die Kostenübernahme, ob die Versicherte für die Maßnahme bereits in Vorleistung gegangen ist, so die Essener Richter mit Verweis auf die gesetzlichen Bestimmungen und die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel. Mehr dazu: https://www.anwalt.de/rechtstipps/langsam-arbeitende-behoerde-muss-begehrte-leistung-bezahlen_108258.html

Für die Einführung der Genehmigungsfiktion von zwei Wochen in den Existenzsichernden Leistungen SGB II/SGB XII und AsylbLG! 

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2203/
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