Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Zur Übernahme eines Eigenanteils in Höhe von 10.- EUR monatlich, den der Kläger für den Besuch einer Kindertageseinrichtung seines Kindes zu tragen hat. EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Zur Übernahme eines Eigenanteils in Höhe von 10.- EUR monatlich, den der Kläger für den Besuch einer Kindertageseinrichtung seines Kindes zu tragen hat. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Zur Übernahme eines Eigenanteils in Höhe von 10.- EUR monatlich, den der Kläger für den Besuch einer Kindertageseinrichtung seines Kindes zu tragen hat. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Zur Übernahme eines Eigenanteils in Höhe von 10.- EUR monatlich, den der Kläger für den Besuch einer Kindertageseinrichtung seines Kindes zu tragen hat. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Zur Übernahme eines Eigenanteils in Höhe von 10.- EUR monatlich, den der Kläger für den Besuch einer Kindertageseinrichtung seines Kindes zu tragen hat. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Zur Übernahme eines Eigenanteils in Höhe von 10.- EUR monatlich, den der Kläger für den Besuch einer Kindertageseinrichtung seines Kindes zu tragen hat. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Zur Übernahme eines Eigenanteils in Höhe von 10.- EUR monatlich, den der Kläger für den Besuch einer Kindertageseinrichtung seines Kindes zu tragen hat. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Zur Übernahme eines Eigenanteils in Höhe von 10.- EUR monatlich, den der Kläger für den Besuch einer Kindertageseinrichtung seines Kindes zu tragen hat. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Zur Übernahme eines Eigenanteils in Höhe von 10.- EUR monatlich, den der Kläger für den Besuch einer Kindertageseinrichtung seines Kindes zu tragen hat. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Zur Übernahme eines Eigenanteils in Höhe von 10.- EUR monatlich, den der Kläger für den Besuch einer Kindertageseinrichtung seines Kindes zu tragen hat. EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Zur Übernahme eines Eigenanteils in Höhe von 10.- EUR monatlich, den der Kläger für den Besuch einer Kindertageseinrichtung seines Kindes zu tragen hat.

Nach unten

Zur Übernahme eines Eigenanteils in Höhe von 10.- EUR monatlich, den der Kläger für den Besuch einer Kindertageseinrichtung seines Kindes zu tragen hat. Empty Zur Übernahme eines Eigenanteils in Höhe von 10.- EUR monatlich, den der Kläger für den Besuch einer Kindertageseinrichtung seines Kindes zu tragen hat.

Beitrag von Willi Schartema Do 25 Mai 2017 - 7:41

Sozialgericht Hamburg, Gerichtsbescheid v. 27.04.2017 - S 48 AS 4555/14


Leitsatz ( Redakteur )

1. Der Eigenanteil für die Kita- Betreuung des Kinds des Klägers ist aus dem Regelbedarf zu bestreiten, denn bei dem Eigenanteil handelt es sich nicht um einen Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft im Sinne des § 28 SGB II.

2. Die Übernahme des Eigenanteils durch den Beklagten kann auch nicht auf § 21 Abs. 6 SGB II gestützt werden, weil die Förderung des Besuchs der Kindertageseinrichtung auch die Gewährung eines kostenfreien Mittagessens beinhaltet, ist es zumutbar, dass der Kläger entsprechend den ersparten häuslichen Verbrauchsausgaben aus dem Regelbedarf den Eigenanteil bestreitet.
Quelle:      http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2192/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Keine Erstattung von Mehrkosten für Schülerbeförderung eines behinderten Kindes beim Besuch einer anderen als der vom Schulamt zugewiesenen Schule durch Sozialhilfeträger.
» Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Kostenübernahme für einen Integrationshelfer bei Besuch eines Schulhorts - Erforderlichkeit des Hortbesuchs - Erleichterung des Übergangs von einer Förderschule zu einer Regel
» Teilhabe in Höhe von 30 € monatlich für Instrumentalunterricht - Anspruch auf Übernahme der Kosten der Bläserklasse kann nicht auf eine Pauschalregelung begrenzt werden, denn die gesetzlich gewährte Pauschale von 10 Euro monatlich ist nicht ausreichend um
» Zur Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 100,00 EUR in einem Klageverfahren, in welchem der Kläger die Überprüfung eines Sanktionsbescheides wegen eines Meldeversäumnisses begehrte ( hier Ordnungsgeld rechtswidrig )
»  Das Jobcenter hat einem bedürftigen volljährigen Schüler die Teilnahme an der offiziellen Abiturfeier seines Gymnasiums mit Überreichung des Abschlusszeugnisses durch die Schulleitung über die Übernahme der für den Besuch dieser Veranstaltung

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten