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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 6 März 2017 - 13:30

 Prozesskostenhilfe, Bewilligung von PKH


SG Nürnberg, Teilurteil v. 21.02.2017 – S 6 AS 80/16


Leitsatz ( Juris )

Inhaltliche Anforderungen an die Konkretisierung eines Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X lediglich pauschales Bestreiten der Rechtmäßigkeit angegriffener Bescheide ist nicht ausreichend.
Quelle: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-102647?hl=true
Rechtstipp: vgl. Bayerisches Landessozialgericht , Beschluss v. 26.01.2017 - L 11 AS 812/16 B PKH 
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2155/
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