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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Der Anspruch des Nothelfers nach § 25 SGB XII besteht in Abgrenzung zum Anspruch des Hilfebedürftigen nur dann, wenn der Sozialhilfeträger vom Leistungsfall keine Kenntnis hat. Nach Kenntnis des Sozialhilfeträgers sind Ansprüche auf Sozialhilfe allein im

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Der Anspruch des Nothelfers nach § 25 SGB XII besteht in Abgrenzung zum Anspruch des Hilfebedürftigen nur dann, wenn der Sozialhilfeträger vom Leistungsfall keine Kenntnis hat. Nach Kenntnis des Sozialhilfeträgers sind Ansprüche auf Sozialhilfe allein im  Empty Der Anspruch des Nothelfers nach § 25 SGB XII besteht in Abgrenzung zum Anspruch des Hilfebedürftigen nur dann, wenn der Sozialhilfeträger vom Leistungsfall keine Kenntnis hat. Nach Kenntnis des Sozialhilfeträgers sind Ansprüche auf Sozialhilfe allein im

Beitrag von Willi Schartema Mo 9 Jan 2017 - 17:33

Sozialrechtsverhältnis zwischen dem Hilfebedürftigen und dem Sozialhilfeträger geltend zu machen.     SGB XII
LSG Baden-Württemberg Urteil vom 15.12.2016 - L 7 SO 3998/15

Leitsatz ( Juris )

2. Der Nothelfer trägt die materielle Beweislast dafür, dass der geltend gemachte Anspruch des Hilfebedürftigen - vorliegend Hilfe bei Krankheit (§ 19 Abs. 3 SGB XII) - besteht.

3. Es ist nicht möglich, einen Nothelfer ohne konkrete Feststellungen zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Hilfebedürftigen nach den Grundsätzen über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch im Wege einer Amtshandlung so zu stellen, als sei dieser nach Maßgabe der §§ 82 ff., 90 SGB XII tatsächlich hilfebedürftig gewesen.
Quelle: [url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG baden-w%fcrttemberg&datum=15.12.2016&Aktenzeichen=L 7 SO 3998%2F15]https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Baden-W%FCrttemberg&Datum=15.12.2016&Aktenzeichen=L%207%20SO%203998%2F15[/url] 
 Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2127/
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