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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Im Falle einer Bedarfsgemeinschaft, in der eine Partner Leistungen nach dem SGB II und der andere Leistungen nach dem AsylbLG bezieht, gilt die Kürzungsregelung in § 20 Abs. 4 SGB II nicht.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 19.09.2016 - L 19 AS 577/16 - Revision anhängig beim BSG unter dem Az.: B 4 AS 37/16 R
Leitsatz ( Redakteur )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=189098&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2125/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=189098&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
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Willi S
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