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Konkreter Arbeitsmarktbezug bei Eingliederungsverwaltungsakt erforderlich
LSG Baden- Württemberg, Urt. v. 08.11.2016 - L 9 AS 4164/15
Ein SGB-II-Leistungsempfänger ohne festen Wohnsitz darf nicht ohne weiteres dazu verpflichtet werden, sich eine Wohnung zu suchen.
Hinweis Gericht
Ein SGB-II-Empfänger kann in einem Eingliederungsverwaltungsakt nicht ohne Weiteres zu Bemühungen zur Wohnungssuche verpflichtet werden, denn die Eingliederungsvereinbarung ist nach den gesetzlichen Vorgaben auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt gerichtet. Selbst wenn die Vermittlungschancen von Arbeitsuchenden mit festem Wohnsitz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besser sein mögen als bei obdachlosen Menschen, fehle vorliegend für die Verpflichtung zur Wohnungssuche das erforderliche unmittelbar arbeitsmarktbezogene Moment.
Quelle: Pressemitteilung des LSG Stuttgart v. 24.11.2016: http://www.lsg-baden-wuerttemberg.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Pritschenwagen+Teil+2+-+Einem+Eingliederungsverwaltungsakt+des+Jobcenters+allein+zur+Wohnungssuche+fehlt+der+erforderliche+Arbeitsmarktbezug_/?LISTPAGE=3790062
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2107/
Willi S
Ein SGB-II-Leistungsempfänger ohne festen Wohnsitz darf nicht ohne weiteres dazu verpflichtet werden, sich eine Wohnung zu suchen.
Hinweis Gericht
Ein SGB-II-Empfänger kann in einem Eingliederungsverwaltungsakt nicht ohne Weiteres zu Bemühungen zur Wohnungssuche verpflichtet werden, denn die Eingliederungsvereinbarung ist nach den gesetzlichen Vorgaben auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt gerichtet. Selbst wenn die Vermittlungschancen von Arbeitsuchenden mit festem Wohnsitz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besser sein mögen als bei obdachlosen Menschen, fehle vorliegend für die Verpflichtung zur Wohnungssuche das erforderliche unmittelbar arbeitsmarktbezogene Moment.
Quelle: Pressemitteilung des LSG Stuttgart v. 24.11.2016: http://www.lsg-baden-wuerttemberg.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Pritschenwagen+Teil+2+-+Einem+Eingliederungsverwaltungsakt+des+Jobcenters+allein+zur+Wohnungssuche+fehlt+der+erforderliche+Arbeitsmarktbezug_/?LISTPAGE=3790062
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2107/
Willi S
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
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Beistand nach § 13 Abs 4 SGB X nähere Umgebung
Willi Schartema- Admin
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Alter : 68
Ort : Duisburg

» Ein Umzug ist erforderlich, wenn er der Reduzierung der Kosten der Unterkunft dient. Sächsisches Landessozialgericht,Beschluss vom 05.04.2012,- L 7 AS 425/11 B ER -
» Bettlägerigskeitbescheinigung nicht erforderlich
» Für Weiterbewilligung Fortzahlungsantrag erforderlich Für die Weiterbewilligung von Arbeitslosengeld II ist ein Fortzahlungsantrag erforderlich BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 18.1.2011, B 4 AS 99/10 R
» Wenn ein JobCenter in einem Eingliederungsverwaltungsakt (§ 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II) einem Empfänger von Arbeitslosengeld II (Alg II) die Einreichung und den Nachweis von monatlich mindestens sechs Bewerbungsbemühungen zur Pflicht macht, der SGB II-Träger
» Bevor ein JobCenter einem Alg II-Empfänger gegenüber entsprechend § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II einen Eingliederungsverwaltungsakt, der dem Betroffenen besondere Verpflichtungen auferlegt, erlässt, hat der SGB II-Träger gemäß § 24 Abs. 1 SGB X dieser
» Bettlägerigskeitbescheinigung nicht erforderlich
» Für Weiterbewilligung Fortzahlungsantrag erforderlich Für die Weiterbewilligung von Arbeitslosengeld II ist ein Fortzahlungsantrag erforderlich BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 18.1.2011, B 4 AS 99/10 R
» Wenn ein JobCenter in einem Eingliederungsverwaltungsakt (§ 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II) einem Empfänger von Arbeitslosengeld II (Alg II) die Einreichung und den Nachweis von monatlich mindestens sechs Bewerbungsbemühungen zur Pflicht macht, der SGB II-Träger
» Bevor ein JobCenter einem Alg II-Empfänger gegenüber entsprechend § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II einen Eingliederungsverwaltungsakt, der dem Betroffenen besondere Verpflichtungen auferlegt, erlässt, hat der SGB II-Träger gemäß § 24 Abs. 1 SGB X dieser
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» Familiennachzug bei noch minderjährig eingereisten Flüchtlingen - Az. C-550/16 A und S
» Kinder- und Vielehen werden bei Hartz IV nicht mehr anerkannt
» BVerfG: Eilantrag gegen Meldetermin der Arbeitsagentur ohne formlosen Verlegungsversuch kann negative Kostenentscheidung zur Folge haben
» Grundsätzlich ist für eine Einschränkung der Leistungsansprüche nach den §§ 2, 3 und 6 AsylbLG aufgrund des § 1a AsylbLG Voraussetzung, dass eine solche Anspruchseinschränkung durch Verwaltungsakt festgestellt wird ( hier zwar geschehen, aber der
» Das Programm "Heikos" ist nicht geeignet, die Höhe der angemessenen Heizkosten im Sinne des § 35 Abs. 1 SGB XII zu bestimmen, da es sich nicht um eine an den Verhältnissen des Einzelfalles orientierte Prüfung handelt
» Zur Gewährung eines Mehrbedarfs gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII auf Grund rückwirkender Feststellung des Merkzeichens G durch das Versorgungsamt ( hier verneinend ). SGB XII
» Mangels valider Werte für die Bestimmung einer abstrakten Angemessenheitsgrenze war das JobCenter nicht zur Deckelung der Aufwendungen berechtigt gewesen.