Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
 Bei endgültiger Festsetzung kein Durchschnittseinkommen.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
 Bei endgültiger Festsetzung kein Durchschnittseinkommen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
 Bei endgültiger Festsetzung kein Durchschnittseinkommen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
 Bei endgültiger Festsetzung kein Durchschnittseinkommen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
 Bei endgültiger Festsetzung kein Durchschnittseinkommen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
 Bei endgültiger Festsetzung kein Durchschnittseinkommen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
 Bei endgültiger Festsetzung kein Durchschnittseinkommen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
 Bei endgültiger Festsetzung kein Durchschnittseinkommen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
 Bei endgültiger Festsetzung kein Durchschnittseinkommen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
 Bei endgültiger Festsetzung kein Durchschnittseinkommen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Bei endgültiger Festsetzung kein Durchschnittseinkommen.

Nach unten

 Bei endgültiger Festsetzung kein Durchschnittseinkommen.  Empty Bei endgültiger Festsetzung kein Durchschnittseinkommen.

Beitrag von Willi Schartema Mo 14 Nov 2016 - 10:15

Sozialgericht Altenburg, Urteil v. 24.08.2016 - S 20 AS 460/16 - rechtskräftig - Die Sprungrevision wird aufgrund der widersprüchlichen Rechtsprechung hinsichtlich der endgültigen Leistungsberechnung bei nichtselbstständig Tätigen und der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage zugelassen.



Für die Bildung und Zugrundelegung eines Durchschnitts des tatsächlichen Einkommens bei der endgültigen Festsetzung der Leistungsansprüche fehlt es an einer Rechtsgrundlage.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188761&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Rechtstipp: ebenso SG Altenburg, Urteil v. 08.06.2016 - S 20 AS 917/15 - rechtskräftig

Hinweis: Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss v. 20.09.2016 - L 7 AS 155/15 NZB - rechtskräftig - Zweifel am gesetzgeberischen Willen, mit § 2 Abs. 3 AlgII V a.F. bei der abschließenden Bedarfsberechnung im Bewilligungszeitraum ein durchschnittliches Monatseinkommen zuzulassen, sind seit Inkrafttreten des Neunten Gesetzes zur Änderung des SGB II ausgeräumt ( § 41a Abs. 4 SGB II i. d. aktuellen Fassung ab 01.08.2016 )
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2101/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Bei vorläufigen Bewilligungsbescheiden hat der Leistungsbezieher vorrangig das Verfahren auf endgültige Festsetzung zu betreiben. Für ein sog Zugunstenverfahren gemäß § 44 SGB X besteht regelmäßig kein Rechtsschutzbedürfnis.
» Angelegenheiten nach dem SGB II - Aufhebung vorläufig gewährter Leistungen - Auslegung eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides als endgültige Festsetzung nach vorläufiger Festsetzung - keine Präjudizwirkung der Gründe des Vorläufigkeitsvorbehalts -
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorläufige Leistungsbewilligung - Aufforderung zur Angabe von Vermögen - Bestimmtheit - Leistungserstattung bei endgültiger Entscheidung - keine teilweise Vorläufigkeit - keine Erstattung der Beiträge zur Kranken- und
»  Zur Frage, ob die Festsetzung der Höhe des Regelbedarfs verfassungswidrig ist. SGB XII
» Arbeitslosengeld II - Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung - mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarter Selbstbehalt an den Behandlungskosten - kein Anspruch aus § 26 SGB II - kein Mehrbedarf gemäß

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten