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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Bei endgültiger Festsetzung kein Durchschnittseinkommen.
Sozialgericht Altenburg, Urteil v. 24.08.2016 - S 20 AS 460/16 - rechtskräftig - Die Sprungrevision wird aufgrund der widersprüchlichen Rechtsprechung hinsichtlich der endgültigen Leistungsberechnung bei nichtselbstständig Tätigen und der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage zugelassen.
Für die Bildung und Zugrundelegung eines Durchschnitts des tatsächlichen Einkommens bei der endgültigen Festsetzung der Leistungsansprüche fehlt es an einer Rechtsgrundlage.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188761&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: ebenso SG Altenburg, Urteil v. 08.06.2016 - S 20 AS 917/15 - rechtskräftig
Hinweis: Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss v. 20.09.2016 - L 7 AS 155/15 NZB - rechtskräftig - Zweifel am gesetzgeberischen Willen, mit § 2 Abs. 3 AlgII V a.F. bei der abschließenden Bedarfsberechnung im Bewilligungszeitraum ein durchschnittliches Monatseinkommen zuzulassen, sind seit Inkrafttreten des Neunten Gesetzes zur Änderung des SGB II ausgeräumt ( § 41a Abs. 4 SGB II i. d. aktuellen Fassung ab 01.08.2016 )
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2101/
Willi S
Für die Bildung und Zugrundelegung eines Durchschnitts des tatsächlichen Einkommens bei der endgültigen Festsetzung der Leistungsansprüche fehlt es an einer Rechtsgrundlage.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188761&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: ebenso SG Altenburg, Urteil v. 08.06.2016 - S 20 AS 917/15 - rechtskräftig
Hinweis: Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss v. 20.09.2016 - L 7 AS 155/15 NZB - rechtskräftig - Zweifel am gesetzgeberischen Willen, mit § 2 Abs. 3 AlgII V a.F. bei der abschließenden Bedarfsberechnung im Bewilligungszeitraum ein durchschnittliches Monatseinkommen zuzulassen, sind seit Inkrafttreten des Neunten Gesetzes zur Änderung des SGB II ausgeräumt ( § 41a Abs. 4 SGB II i. d. aktuellen Fassung ab 01.08.2016 )
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2101/
Willi S
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