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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Prozesskostenhilfe, Tod der Partei;

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Prozesskostenhilfe, Tod der Partei;  Empty Prozesskostenhilfe, Tod der Partei;

Beitrag von Willi Schartema Mo 7 Nov 2016 - 10:00

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 26.10.2016 - L 9 SO 490/16 B - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur )

1. Nach dem Tod der antragstellenden Partei kommt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht mehr in Betracht.

2. Es ist nicht Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Rechtsanwalt, der die Prozesskostenhilfe begehrende Partei vertreten hat, nach deren Tod einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188502&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2099/
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