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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Hinreichende Erfolgsaussicht der Klage - Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Kostenübernahme für eine Urlaubsreise - eine Reise nur förderfähig ist, wenn es zur Kontaktaufnahme mit nichtbehinderten Menschen kommt - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe -  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Mo 22 Aug 2016 - 8:55

 Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben - Förderung der Begegnung und des Umgangs mit nichtbehinderten Menschen ( hier bejahend )

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 22.07.2016 - L 15 SO 73/16 B PKH - rechtskräftig    SGB XII


Eingliederungshilfe - Ferienreise/Urlaubsreise - Förderung der Kontaktaufnahme mit nichtbehinderten Menschen
Leitsatz ( Juris )

Die Frage, wie intensiv die Kontakte zu nichtbehinderten Menschen im Rahmen einer Urlaubsreise sein müssen, damit gem. § 58 Nr. 1 SGB IX die Kosten hierfür übernommen werden können, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt. Eine hinreichende Erfolgsaussicht der Klage i. S. d. § 114 ZPO ist daher gegeben.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186864&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Rechtstipp: vgl. dazu Sozialgericht Braunschweig, Urteil v. 22.02.2012 - S 32 SO 140/10; Thüringer LSG, Urteil vom 23. Mai 2012, Az. L 8 SO 640/09; LSG Hamburg, Urteil vom 20. November 2014, Az. L 4 SO 31/12
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2055/
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