Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
„Wuppertaler Landrecht“: Sie erhielt unverzüglich nach Eingang des Widerspruchs eine Meldeaufforderung. EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
„Wuppertaler Landrecht“: Sie erhielt unverzüglich nach Eingang des Widerspruchs eine Meldeaufforderung. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
„Wuppertaler Landrecht“: Sie erhielt unverzüglich nach Eingang des Widerspruchs eine Meldeaufforderung. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
„Wuppertaler Landrecht“: Sie erhielt unverzüglich nach Eingang des Widerspruchs eine Meldeaufforderung. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
„Wuppertaler Landrecht“: Sie erhielt unverzüglich nach Eingang des Widerspruchs eine Meldeaufforderung. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
„Wuppertaler Landrecht“: Sie erhielt unverzüglich nach Eingang des Widerspruchs eine Meldeaufforderung. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
„Wuppertaler Landrecht“: Sie erhielt unverzüglich nach Eingang des Widerspruchs eine Meldeaufforderung. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
„Wuppertaler Landrecht“: Sie erhielt unverzüglich nach Eingang des Widerspruchs eine Meldeaufforderung. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
„Wuppertaler Landrecht“: Sie erhielt unverzüglich nach Eingang des Widerspruchs eine Meldeaufforderung. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
„Wuppertaler Landrecht“: Sie erhielt unverzüglich nach Eingang des Widerspruchs eine Meldeaufforderung. EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

„Wuppertaler Landrecht“: Sie erhielt unverzüglich nach Eingang des Widerspruchs eine Meldeaufforderung.

Nach unten

„Wuppertaler Landrecht“: Sie erhielt unverzüglich nach Eingang des Widerspruchs eine Meldeaufforderung. Empty „Wuppertaler Landrecht“: Sie erhielt unverzüglich nach Eingang des Widerspruchs eine Meldeaufforderung.

Beitrag von Willi Schartema Mi 10 Aug 2016 - 11:52

Heute: Meldeaufforderung mit Sanktionsandrohung zur Widerspruchserörterung
In unserer neuen Rubrik werden wir ab sofort besonders skandalöse, willkürliche oder rechtswidrige Praktiken des Jobcenter Wuppertal thematisieren.

Beim aktuellen Fall hatte eine Wuppertaler Hartz-IV-Bezieherin gegen einen Bescheid des Jobcenter Widerspruch eingelegt, was oft vorkommt und noch viel häufiger notwendig wäre.
Sie erhielt unverzüglich nach Eingang des Widerspruchs eine Meldeaufforderung. Darin wurde der Dame die Absenkung des Regelsatzes um zehn Prozent angedroht, wenn sie ohne wichtigen Grund nicht zum Termin erscheine. Als Grund für die Einladung wurde genannt: „Ich möchte mit Ihnen über Ihren Widerspruch vom 12.07.2016 sprechen“.
Das Gesetz schreibt aber vor, dass eine solche Meldeaufforderung nur zum Zweck der „Berufsberatung, Vermittlung in Arbeit und Ausbildung oder zur Klärung der Voraussetzungen für den Anspruch oder zu medizinischen Untersuchungen erfolgen darf" (§ 59 SGB II iVm § 309 Abs. 2 SGB III), nicht aber für andere Zwecke. So auch das Bundessozialgericht, was jüngst entschieden hat, dass die Aufzählung der Meldezwecke in § 309 SGB III abschließend ist und keine weitere Meldezwecke zulässig sind (s. BSG Urteil vom 29.4.2015 - B 14 AS 19/14 R, Rz 30 – 32).

Eine sanktionsbewertende Meldeaufforderung zur Erörterung  eines Widerspruches ist daher rechtswidrig. Sie ist beispielhaft für das „Wuppertaler Landrecht“, einem oft willkürlichen und immer wieder  vorsätzlich rechtswidrigen Umgang mit den Leistungsberechtigten. Zweck der Meldeaufforderung ist es den  Widerspruchsführer dazu zu bringen den Widerspruchzurückzunehmen. Das geschieht nicht selten mit Aussagen, der Widerspruch sei falsch und hätte keine Aussicht auf Erfolg oder in Form der Diskreditierung der beratenden Stelle oder des Anwalts als unkundig.

Das I-Tüpfelchen beim aktuellen Fall ist, dass die Meldeaufforderung auf 00:00 Uhr terminiert ist, einer Uhrzeit also, zu der das JC Wuppertal geschlossen hat, dort gewiss kein Sachbearbeiter anzutreffen  ist  und die Frau dort allenfalls den Wachdienst antreffen kann.

Bereits im Mai 2016 hatte Tacheles einen ähnlichen Fall gegenüber dem Jobcenter-Vorstand dokumentiert. Dieser hatte sich nur davon unterschieden, dass der betroffene Leistungsberechtigte gegen die erste Meldeaufforderung Widerspruch eingelegt und danach eine zweite Meldeaufforderung erhalten hat – dieses Mal ohne Sanktionsandrohung.

Den Vorgang hatte Tacheles fachaufsichtsrechtlich bei der Wuppertaler Geschäftsführung prüfen lassen. Auf unsere Beschwerde hatte sich Herr Dr. Kletzander mit einer Entschuldigung zurückgemeldet und versichert, „dass dieses Verfahren keine gängige Praxis in der Jobcenter Wuppertal AöR darstellt“.

Weil solche Sanktionsandrohungen bei der Beratung von Tacheles  wiederholt aufgetreten sind, die Meldeaufforderungsschreiben in den genannten Fällen identisch sind und mit der gleichen Textvorlage erstellt wurden, kommen wir jedoch zum Ergebnis, dass es sich um eine gängige Praxis der Leistungsabteilung des Jobcenter Wuppertal AöR handelt und dass Dr. Kletzander seine Fachaufsicht nicht oder nicht ausreichend wahrgenommen hat. Um dem Wuppertaler Landrecht entgegenzutreten, hat Tacheles nun eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Landesarbeitsministerium eingelegt, weil das Jobcenter Wuppertal AöR offensichtlich nicht dazu in der Lage ist, rechtswidrige Praktiken von sich aus abzustellen.

Harald Thomé, Tacheles-Onlineredaktion
 
Hintergrund:

  • Meldeaufforderung vom 14.07.2016

  • Fachaufsichtsbeschwerde vom 09.08.2016


  • Vorgang aus Mai 2016 / Meldeaufforderung / Beschwerde

  • Brief Dr. Kletzander, JC Wuppertal v. 02.06.2016

  • Tacheles PM 10.8.2016



Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2051/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten