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Jobcenter darf Zinsen auf Hartz-IV-Nachzahlung nicht zurückfordern, ein Beitrag von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Thorsten Blaufelder, Kanzlei Blaufelder
Erhalten Langzeitarbeitslose für eine verspätete Hartz-IV-Nachzahlung auch Zinsen vom Jobcenter ausgezahlt, können sie diese behalten. Das Jobcenter darf die ausgezahlten Zinsen später nicht als Einkommen wieder mindernd auf die Hartz-IV-Leistung anrechnen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 21.06.2016 (AZ: L 9 AS 4918/14). Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließen die Stuttgarter Richter die Revision zum Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zu.
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/jobcenter-darf-zinsen-auf-hartz-iv-nachzahlung-nicht-zurueckfordern_084871.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2050/
Willi S
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/jobcenter-darf-zinsen-auf-hartz-iv-nachzahlung-nicht-zurueckfordern_084871.html
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Willi S
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