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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Rentenantragstellung - keine besondere Härte aufgrund der - ggfs. aufzugebenden - Pflegetätigkeit für ihren Ehemann ( BSG, 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R )

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Beitrag von Willi Schartema Mo 1 Aug 2016 - 11:24

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 14.07.2016 - L 19 AS 1083/16 B ER - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur )

Eine Gleichstellung von Pflegetätigkeiten mit den von § 4 Unbilligkeitsverordnung erfassten Erwerbstätigkeiten kommt nicht in Betracht.

 
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186709&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Rechtstipp: Vgl. dazu SG Mainz, Urteil v. 17.11.2015 - S 14 AS 956/14 - Ein Härtefall, welcher die Inanspruchnahme der vorzeitigen Altersrente aufgrund außergewöhnlicher Umstände als unzumutbar erscheinen läßt, kann bei der Antragstellerin als Pflegeperson ihrer Eltern zweier nach Pflegestufe II Pflegebedürftiger vorliegen.


Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2045/


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