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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Es entspricht der Funktion des Jobcenters, sämtliche Aufgaben auch des kommunalen Trägers wahrzunehmen, sofern nicht die Trägerversammlung eine Rückübertragung dieser Aufgaben beschließt. Ohne eine Rückübertragung ist aktiv prozessführungsbefugt für auf

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 Es entspricht der Funktion des Jobcenters, sämtliche Aufgaben auch des kommunalen Trägers wahrzunehmen, sofern nicht die Trägerversammlung eine Rückübertragung dieser Aufgaben beschließt. Ohne eine Rückübertragung ist aktiv prozessführungsbefugt für auf  Empty Es entspricht der Funktion des Jobcenters, sämtliche Aufgaben auch des kommunalen Trägers wahrzunehmen, sofern nicht die Trägerversammlung eine Rückübertragung dieser Aufgaben beschließt. Ohne eine Rückübertragung ist aktiv prozessführungsbefugt für auf

Beitrag von Willi Schartema Mo 1 Aug 2016 - 11:18

§ 36a SGB II gestützte Erstattungsstreitverfahren das Jobcenter als gemeinsame Einrichtung.


Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 07.07.2016 - L 7 AS 2261/14
Leitsatz ( Juris )

2. Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Rückübertragung nach § 44c Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB II.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186624&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=



Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2045/


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