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Ungarische Staatsangehörige hat Anspruch auf ALG II aufgrund ihrer Arbeitnehmereigenschaft - Zum Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitsuche iSv § 7 Abs 1 Satz 2 Nr 2 SGB II
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 24.06.2016 - L 4 AS 193/16 B ER - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur )
1. Ein monatlicher Durchschnittslohn von etwa 175 EUR bei Arbeitnehmern ist eine hinreichende Vergütung (vgl. Beschluss des Senats vom 24. Juni 2016, Az. L 4 AS 249/16 B ER; ebenso Beschluss des 2. Senat des LSG Sachsen-Anhalt vom 5. April 2016 - L 2 AS 102/16 B ER, RN 53 f.; LSG Schleswig Holstein, Beschluss vom 11. November 2015, Az.: L 6 AS 197/15 B ER, juris RN 2, 20-22).
2. Es sind regelmäßig auch geringfügige Beschäftigungen bzw sog Minijobs als tatsächliche und echte Arbeitsverhältnisse im Sinne des Freizügigkeitsrechts zu qualifizieren.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=183077&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quele: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2045/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. Ein monatlicher Durchschnittslohn von etwa 175 EUR bei Arbeitnehmern ist eine hinreichende Vergütung (vgl. Beschluss des Senats vom 24. Juni 2016, Az. L 4 AS 249/16 B ER; ebenso Beschluss des 2. Senat des LSG Sachsen-Anhalt vom 5. April 2016 - L 2 AS 102/16 B ER, RN 53 f.; LSG Schleswig Holstein, Beschluss vom 11. November 2015, Az.: L 6 AS 197/15 B ER, juris RN 2, 20-22).
2. Es sind regelmäßig auch geringfügige Beschäftigungen bzw sog Minijobs als tatsächliche und echte Arbeitsverhältnisse im Sinne des Freizügigkeitsrechts zu qualifizieren.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=183077&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
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Willi S
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