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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Ist vor Aufnahme in eine stationäre Einrichtung kein gewöhnlicher Aufenthalt vorhanden, endet die durch § 98 Abs. 2 Satz 3 SGB XII begründete Zuständigkeit erst dann, wenn sich ein in Anwendung des § 98 Abs. 2 Sätze 1 und 2 SGB XII örtlich zuständiger
Sozialhilfeträger ermitteln lässt und dieser die Leistungsgewährung übernimmt. In solchen Fällen wird das Tatbestandsmerkmal des gewöhnlichen Aufenthalts bei Einsetzten der stationären Leistungen durch den tatsächlichen Aufenthalt ersetzt.
LSG Baden-Württemberg Urteil vom 9.6.2016 - L 7 SO 3237/12
Leitsatz ( Juris
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186100&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2031/
Willi S
LSG Baden-Württemberg Urteil vom 9.6.2016 - L 7 SO 3237/12
Leitsatz ( Juris
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186100&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2031/
Willi S
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