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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
. Trotz des Leistungsausschlusses in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II für arbeitsuchende EU-Bürger kann Arbeitslosengeld II gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB II i.V.m. § 328 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III vorläufig gewährt werden, weil die Frage, ob der  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
. Trotz des Leistungsausschlusses in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II für arbeitsuchende EU-Bürger kann Arbeitslosengeld II gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB II i.V.m. § 328 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III vorläufig gewährt werden, weil die Frage, ob der  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
. Trotz des Leistungsausschlusses in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II für arbeitsuchende EU-Bürger kann Arbeitslosengeld II gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB II i.V.m. § 328 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III vorläufig gewährt werden, weil die Frage, ob der  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Di 28 Jun 2016 - 1:44

 Leistungsausschluss in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II mit dem Grundrecht auf Sicherung des Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG vereinbar ist, eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung darstellt, die Gegenstand eines Verfahrens beim Bundessozialgericht ist. Aufgrund des existenzsichernden Charakters der Leistungen ist dabei das Ermessen in der Regel zugunsten der Leistungsgewährung "auf Null" reduziert.


SG Hamburg, Beschluss v. 03.12.2015 - S 22 AS 4444/15 ER

Leitsatz ( Juris )



2. Die Ausschlussvorschrift in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ist mit dem Grundrecht auf Sicherung des Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG und dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, solange nicht in anderen Rechtsvorschriften ein hinreichend konkret ausgestalteter Leistungsanspruch auf existenzsichernde Unterstützung für die vom Leistungsausschluss erfassten Personen normiert ist.


Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2029/


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