Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Vorläufige Leistungen des Jobcenters bis zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Vorläufige Leistungen des Jobcenters bis zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Vorläufige Leistungen des Jobcenters bis zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Vorläufige Leistungen des Jobcenters bis zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Vorläufige Leistungen des Jobcenters bis zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Vorläufige Leistungen des Jobcenters bis zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Vorläufige Leistungen des Jobcenters bis zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Vorläufige Leistungen des Jobcenters bis zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Vorläufige Leistungen des Jobcenters bis zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Vorläufige Leistungen des Jobcenters bis zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Vorläufige Leistungen des Jobcenters bis zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit.

Nach unten

Vorläufige Leistungen des Jobcenters bis zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit.  Empty Vorläufige Leistungen des Jobcenters bis zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit.

Beitrag von Willi Schartema Di 28 Jun 2016 - 0:30

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 09.06.2016 - - , - L 9 SO 428/15 B - rechtskräftig


In einem Eilverfahren wurde das Jobcenter zur Zahlung von Leistungen verpflichtet, da trotz Zweifeln an der Erwerbsfähigkeit eine Verweisung an den Sozialhilfeträger nicht zulässig sei.

Leitsatz ( Redakteur )


1. Jobcenter wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem italienischen Antragsteller vorläufig Leistungen nach dem SGB II zu erbringen.

2. Als Inhaber einer gültigen unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und Erwerber eines Daueraufenthaltsrechts nach § 2 Abs. 5 Satz 1 FreizügG/EU a.F. bzw. § 4a Abs. 1 FreizügG/EU n.F. unterliegt er auch keinem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II (vgl. nur LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.01.2007 - L 29 B 896/06 AS ER ).

3. Der SGB II-Träger darf fehlende Erwerbsfähigkeit nicht annehmen, ohne den zuständigen Sozialhilfeträger eingeschaltet zu haben (BSG, Urt. v. 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R). Folglich hat der SGB II-Träger bereits ab dem Zeitpunkt der negativen Feststellung über die Erwerbsfähigkeit durch die Agentur für Arbeit Nahtlosigkeitsleistungen nach § 44a Abs. 1 Satz 7 SGB II zu erbringen, bis der andere Träger seine Zuständigkeit anerkannt hat, sein Widerspruchsrecht erloschen ist oder die Arbeitsagentur über den Widerspruch entschieden hat.

4. Hat den Sozialhilfeträger eine solche Anfrage erreicht, ist er gleichfalls nach der allgemeinen Pflicht zur Zusammenarbeit (§ 86 SGB X) gehalten, sich hierüber in angemessener Zeit zu erklären. Sollte er sich jedoch trotz erfolgter Information "ausschweigen", kann ihm der SGB II-Träger eine Frist mit Ausschlusswirkung setzen, die dazu führt, dass das Widerspruchsrecht des anderen Trägers erlischt und damit die Pflicht des SGB II-Trägers zur Erbringung von Nahtlosigkeitsleistungen nach § 44a Abs. 1 Satz 7 SGB II endet.

5. Hier hat das beigeladene Jobcenter noch nicht einmal ein Feststellungsverfahren nach § 44a SGB II über eine Anfrage bei der Antragsgegnerin eingeleitet, geschweige denn über die Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme des nach § 109a Abs. 2 SGB VI zuständigen Rentenversicherungsträgers durchgeführt (§ 44a Abs. 1 Satz 5 SGB II).

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=185998&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2029/


Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Vorläufige Erbringung von Geldleistungen - Keine vorläufige Feststellung einer Sperrzeit SG Bayreuth, Gerichtsbescheid v. 05.03.2018 – S 10 AL 96/16
» Leistungsausschluss nach § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB II - vorläufige Leistungserbringung nach § 40 Abs 2 Nr 1 SGB 2 i.V.m. § 328 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 3 - Ermessensreduzierung auf Null - Polnische Staatsangehörige hat Anspruch auf vorläufige Leistungen nach dem
»  Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Anfechtungsklage - Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorläufige Entscheidung - Feststellung des Nichtbestehens eines Leistungsanspruchs infolge fehlender Mitwirkung des Leistungsberechtigten -
» Zu im Wege des Eilrechtsschutzes erbringende Leistungen nach dem AsylbLG - vorläufige Erbringung der Kosten für die Unterbringung im Frauenhaus zuzüglich der Leistungen zum Lebensunterhalt in Höhe der Leistungen nach § 3 AsylbLG
» Bewilligung vorläufige Leistungen - Dies impliziert, dass sich der Empfänger der Leistungen gerade nicht auf Vertrauensschutz berufen kann, sondern er das Risiko kennt, dass es endgültig dem Grunde oder Höhe nach nicht bei den bewilligten Leistungen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten