Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Ersetzt das Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung durch einen Verwaltungsakt, hat es dessen Regelungen im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens nach § 15 Abs 1 Satz 6 SGB II nach denselben Maßstäben zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen, wie sie
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
Seite 1 von 1
Ersetzt das Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung durch einen Verwaltungsakt, hat es dessen Regelungen im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens nach § 15 Abs 1 Satz 6 SGB II nach denselben Maßstäben zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen, wie sie
für die Eingliederungsvereinbarung selbst gelten. Entsprechend § 39 Abs 1 SGB I ist daher auch die Ersetzungsentscheidung an den Vorgaben auszurichten, die bei der zu ersetzenden Eingliederungsvereinbarung zu beachten sind.
BSG, Urteil v. 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R
Hinweis Gericht
Dazu rechnen auch die Maßgaben, die sich aus der Vertragsform der Eingliederungsvereinbarung ergeben. Als öffentlich-rechtlicher Vertrag unterliegt ihr Abschluss den Anforderungen des § 55 Abs 1 Satz 2 SGB X. Muss danach die Gegenleistung "im sachlichen Zusammenhang mit der vertraglichen Leistung der Behörde stehen", so gilt das ebenso, wenn "die Regelungen" (so ausdrücklich § 15 Abs 1 Satz 6 SGB II) der nicht zustande gekommenen Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt ersetzt werden.
Auch in dieser Handlungsform wahrt die ggfs die Sanktionsfolgen auslösende Konkretisierung der Eigenbemühungen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten den rechtlichen Rahmen nur, wenn ihr eine den Umständen nach angemessene Bestimmung der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach § 15 Abs 1 Satz 2 Nr 1 SGB II gegenübersteht.
Quelle: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA160601378&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2029/
Willi S
BSG, Urteil v. 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R
Hinweis Gericht
Dazu rechnen auch die Maßgaben, die sich aus der Vertragsform der Eingliederungsvereinbarung ergeben. Als öffentlich-rechtlicher Vertrag unterliegt ihr Abschluss den Anforderungen des § 55 Abs 1 Satz 2 SGB X. Muss danach die Gegenleistung "im sachlichen Zusammenhang mit der vertraglichen Leistung der Behörde stehen", so gilt das ebenso, wenn "die Regelungen" (so ausdrücklich § 15 Abs 1 Satz 6 SGB II) der nicht zustande gekommenen Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt ersetzt werden.
Auch in dieser Handlungsform wahrt die ggfs die Sanktionsfolgen auslösende Konkretisierung der Eigenbemühungen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten den rechtlichen Rahmen nur, wenn ihr eine den Umständen nach angemessene Bestimmung der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach § 15 Abs 1 Satz 2 Nr 1 SGB II gegenübersteht.
Quelle: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA160601378&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2029/
Willi S
Ähnliche Themen
» Eine geltende Eingliederungsvereinbarung durch einen Verwaltungsakt nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II darf nicht einseitig ersetzt werden Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.03.2012, - L 5 AS 509/11 B ER -
» Die vom Jobcenter durch Verwaltungsakt getroffenen Regelungen über eine Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II a. F. - § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II n. F.) sind, sofern in dieser Verfügung eine Geltungsdauer von wesentlich mehr als sechs
» Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt, da der SGB II- Leistungsträger hinsichtlich der Frage, ob eine Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt ersetzt werden soll, kein Ermessen
» Die von einem JobCenter in einem von ihm nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II erlassenen Eingliederungsverwaltungsakt einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gegenüber verfügte Obliegenheit, zur Verbesserung seiner Leistungsfähigkeit eine psychiatrische
» Ein vom Jobcenter abgefasstes Schreiben des Inhalts, dass die vom Antragsteller eingereichte Mieterhöhung seines Wohnungsgebers nicht bei der Berechnung des Alg II-Anspruchs berücksichtigt werden könnte, stellt einen Verwaltungsakt nach
» Die vom Jobcenter durch Verwaltungsakt getroffenen Regelungen über eine Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II a. F. - § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II n. F.) sind, sofern in dieser Verfügung eine Geltungsdauer von wesentlich mehr als sechs
» Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt, da der SGB II- Leistungsträger hinsichtlich der Frage, ob eine Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt ersetzt werden soll, kein Ermessen
» Die von einem JobCenter in einem von ihm nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II erlassenen Eingliederungsverwaltungsakt einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gegenüber verfügte Obliegenheit, zur Verbesserung seiner Leistungsfähigkeit eine psychiatrische
» Ein vom Jobcenter abgefasstes Schreiben des Inhalts, dass die vom Antragsteller eingereichte Mieterhöhung seines Wohnungsgebers nicht bei der Berechnung des Alg II-Anspruchs berücksichtigt werden könnte, stellt einen Verwaltungsakt nach
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema