Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II hat seitens des Jobcenters vor dem Erlass eines entsprechenden Eingliederungsverwaltungsakts stets der Versuch unternommen zu werden, mit einem Bezieher von Arbeitslosengeld II konsensual eine  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II hat seitens des Jobcenters vor dem Erlass eines entsprechenden Eingliederungsverwaltungsakts stets der Versuch unternommen zu werden, mit einem Bezieher von Arbeitslosengeld II konsensual eine  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II hat seitens des Jobcenters vor dem Erlass eines entsprechenden Eingliederungsverwaltungsakts stets der Versuch unternommen zu werden, mit einem Bezieher von Arbeitslosengeld II konsensual eine  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II hat seitens des Jobcenters vor dem Erlass eines entsprechenden Eingliederungsverwaltungsakts stets der Versuch unternommen zu werden, mit einem Bezieher von Arbeitslosengeld II konsensual eine  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II hat seitens des Jobcenters vor dem Erlass eines entsprechenden Eingliederungsverwaltungsakts stets der Versuch unternommen zu werden, mit einem Bezieher von Arbeitslosengeld II konsensual eine  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II hat seitens des Jobcenters vor dem Erlass eines entsprechenden Eingliederungsverwaltungsakts stets der Versuch unternommen zu werden, mit einem Bezieher von Arbeitslosengeld II konsensual eine  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II hat seitens des Jobcenters vor dem Erlass eines entsprechenden Eingliederungsverwaltungsakts stets der Versuch unternommen zu werden, mit einem Bezieher von Arbeitslosengeld II konsensual eine  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II hat seitens des Jobcenters vor dem Erlass eines entsprechenden Eingliederungsverwaltungsakts stets der Versuch unternommen zu werden, mit einem Bezieher von Arbeitslosengeld II konsensual eine  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II hat seitens des Jobcenters vor dem Erlass eines entsprechenden Eingliederungsverwaltungsakts stets der Versuch unternommen zu werden, mit einem Bezieher von Arbeitslosengeld II konsensual eine  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II hat seitens des Jobcenters vor dem Erlass eines entsprechenden Eingliederungsverwaltungsakts stets der Versuch unternommen zu werden, mit einem Bezieher von Arbeitslosengeld II konsensual eine  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II hat seitens des Jobcenters vor dem Erlass eines entsprechenden Eingliederungsverwaltungsakts stets der Versuch unternommen zu werden, mit einem Bezieher von Arbeitslosengeld II konsensual eine

Nach unten

Nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II hat seitens des Jobcenters vor dem Erlass eines entsprechenden Eingliederungsverwaltungsakts stets der Versuch unternommen zu werden, mit einem Bezieher von Arbeitslosengeld II konsensual eine  Empty Nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II hat seitens des Jobcenters vor dem Erlass eines entsprechenden Eingliederungsverwaltungsakts stets der Versuch unternommen zu werden, mit einem Bezieher von Arbeitslosengeld II konsensual eine

Beitrag von Willi Schartema Mo 13 Jun 2016 - 17:55

 Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II) abzuschließen.


Sozialgericht Köln, Urteil vom 20. Mai 2016 (Az.: S 37 AS 3940/15):

Leitsatz Dr. Manfred Hammel





2. Es besteht hier keine Gleichrangigkeit der Handlungsformen „Vereinbarung“ und „Verwaltungsakt“, da auch § 15 SGB II vom Grundsatz der aktiven Mitwirkung der Leistungsberechtigten bei der gemeinsamen Ausarbeitung eines Eingliederungskonzepts geprägt ist.

3. Ein die Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt kommt nur dann in Betracht, wenn der SGB II-Träger zuvor den Versuch unternommen hat, mit Antragsteller/innen eine Vereinbarung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu schließen oder im Einzelfall besondere Gründe vorliegen, die den Abschluss eines solchen öffentlich-rechtlichen Vertrags als nicht sachgerecht erscheinen lassen. Dies ist im ersetzenden Verwaltungsakt im Einzelnen darzulegen.

4. Für die Durchführung entsprechender Verhandlungen trägt das Jobcenter die Beweislast.

Rechtstipp: im Ergebnis ebenso Sozialgericht Köln, Beschluss vom 7. Dezember 2015 (Az.: S 37 AS 3523/15 ER )



Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2026/


Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Ein Jobcenter hat vor dem Erlass eines Eingliederungsverwaltungsakts (§ 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II) stets den Versuch zu unternehmen, mit dem Alg II-Empfänger konsensual eine Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II) abzuschließen.
»  Ein die Eingliederungsvereinbarung (EGV - § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II) ersetzender Verwaltungsakt gemäß § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II kommt nur in Betracht, wenn der SGB II-Träger zuvor den Versuch unternommen hat, mit dem Antragsteller eine EGV abzuschließen,
» Grundsätzlich sind Kapitalzuflüsse auf einem Girokonto eines Antragstellers vom Jobcenter als Einnahmen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II stets bedarfsmindernd zu berücksichtigen. Sozialgericht Braunschweig, Urteil vom 15. Mai 2018 (Az.: S 44 AS 529/16)
» Die von einem JobCenter in einem von ihm nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II erlassenen Eingliederungsverwaltungsakt einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gegenüber verfügte Obliegenheit, zur Verbesserung seiner Leistungsfähigkeit eine psychiatrische
» Bereits die vom SGB II-Träger entsprechend § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II in Verbindung mit § 12a Satz 1 SGB II getätigte Aufforderung zur Stellung eines Leistungsantrags bei einem anderen Sozialleistungsträger steht im pflichtgemäßen Ermessen des Jobcenters.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten