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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Grundsätzlich sind Aufhebungs- und Erstattungsbescheide zwingend an den gesetzlichen Vertreter zu richten.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Grundsätzlich sind Aufhebungs- und Erstattungsbescheide zwingend an den gesetzlichen Vertreter zu richten.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

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Grundsätzlich sind Aufhebungs- und Erstattungsbescheide zwingend an den gesetzlichen Vertreter zu richten.

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Grundsätzlich sind Aufhebungs- und Erstattungsbescheide zwingend an den gesetzlichen Vertreter zu richten.  Empty Grundsätzlich sind Aufhebungs- und Erstattungsbescheide zwingend an den gesetzlichen Vertreter zu richten.

Beitrag von Willi Schartema Mo 23 Mai 2016 - 12:22

SG Osnabrück, Urteil vom 16.03.2016 - S 22 AS 802/15


Leitsatz ( Juris )


Ein an einen Minderjährigen zu ergehender Verwaltungsakt ist an den gesetzlichen Vertreter zu adressieren, um wirksam bekannt gegeben zu werden. Ein an den Minderjährigen adressierter Verwaltungsakt wird auch bei zufälliger Kenntnisnahme des gesetzlichen Vertreters nicht wirksam bekannt gegeben.



Quelle:    http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE160008021&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint


Quelle:      http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2019/


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