Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 17 Mai 2016 - 6:54

SG Heilbronn, Urteil v. 28.04.2016 - S 11 AS 4362/15


Leitsatz ( Redakteur )

Eine nicht in den Akten des Jobcenters vermerkte Rückmeldung des Hartz IV-Beziehers und die eingehende Zeugenvernehmung eines (nicht im Hartz IV-Bezug stehenden) Bekannten darf nicht zu einer Leistungskürzung führen.

Quelle: Pressemitteilung des SG Heilbronn v. 09.05.2016 : http://www.sg-heilbronn.de/pb/,Lde/Pressemitteilungen





Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2014/


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