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Ein Anspruch auf eine obdachlosenrechtliche Unterbringung kann dann nicht geltend gemacht werden, wenn es sich zum Entscheidungszeitpunkt als unklar darstellt, ob der Antragsteller tatsächlich noch obdachlos ist und am Ort des bisherigen gewöhnlichen Aufe
Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 26. Juli 2016 (Az.: RO 4 K 16.405):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
Ein gewichtiges Indiz kann hier der Aspekt darstellen, dass dem bislang zuständigen Sozialleistungsträger die aktuelle Erreichbarkeit des Antragstellers ebenfalls nicht bekannt ist.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2062/
Willi S
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
Ein gewichtiges Indiz kann hier der Aspekt darstellen, dass dem bislang zuständigen Sozialleistungsträger die aktuelle Erreichbarkeit des Antragstellers ebenfalls nicht bekannt ist.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2062/
Willi S
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