Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Ein Anspruch auf eine obdachlosenrechtliche Unterbringung kann dann nicht geltend gemacht werden, wenn es sich zum Entscheidungszeitpunkt als unklar darstellt, ob der Antragsteller tatsächlich noch obdachlos ist und am Ort des bisherigen gewöhnlichen Aufe EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Ein Anspruch auf eine obdachlosenrechtliche Unterbringung kann dann nicht geltend gemacht werden, wenn es sich zum Entscheidungszeitpunkt als unklar darstellt, ob der Antragsteller tatsächlich noch obdachlos ist und am Ort des bisherigen gewöhnlichen Aufe EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Ein Anspruch auf eine obdachlosenrechtliche Unterbringung kann dann nicht geltend gemacht werden, wenn es sich zum Entscheidungszeitpunkt als unklar darstellt, ob der Antragsteller tatsächlich noch obdachlos ist und am Ort des bisherigen gewöhnlichen Aufe EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Ein Anspruch auf eine obdachlosenrechtliche Unterbringung kann dann nicht geltend gemacht werden, wenn es sich zum Entscheidungszeitpunkt als unklar darstellt, ob der Antragsteller tatsächlich noch obdachlos ist und am Ort des bisherigen gewöhnlichen Aufe EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Ein Anspruch auf eine obdachlosenrechtliche Unterbringung kann dann nicht geltend gemacht werden, wenn es sich zum Entscheidungszeitpunkt als unklar darstellt, ob der Antragsteller tatsächlich noch obdachlos ist und am Ort des bisherigen gewöhnlichen Aufe EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Ein Anspruch auf eine obdachlosenrechtliche Unterbringung kann dann nicht geltend gemacht werden, wenn es sich zum Entscheidungszeitpunkt als unklar darstellt, ob der Antragsteller tatsächlich noch obdachlos ist und am Ort des bisherigen gewöhnlichen Aufe EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Ein Anspruch auf eine obdachlosenrechtliche Unterbringung kann dann nicht geltend gemacht werden, wenn es sich zum Entscheidungszeitpunkt als unklar darstellt, ob der Antragsteller tatsächlich noch obdachlos ist und am Ort des bisherigen gewöhnlichen Aufe EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Ein Anspruch auf eine obdachlosenrechtliche Unterbringung kann dann nicht geltend gemacht werden, wenn es sich zum Entscheidungszeitpunkt als unklar darstellt, ob der Antragsteller tatsächlich noch obdachlos ist und am Ort des bisherigen gewöhnlichen Aufe EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Ein Anspruch auf eine obdachlosenrechtliche Unterbringung kann dann nicht geltend gemacht werden, wenn es sich zum Entscheidungszeitpunkt als unklar darstellt, ob der Antragsteller tatsächlich noch obdachlos ist und am Ort des bisherigen gewöhnlichen Aufe EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Ein Anspruch auf eine obdachlosenrechtliche Unterbringung kann dann nicht geltend gemacht werden, wenn es sich zum Entscheidungszeitpunkt als unklar darstellt, ob der Antragsteller tatsächlich noch obdachlos ist und am Ort des bisherigen gewöhnlichen Aufe EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Ein Anspruch auf eine obdachlosenrechtliche Unterbringung kann dann nicht geltend gemacht werden, wenn es sich zum Entscheidungszeitpunkt als unklar darstellt, ob der Antragsteller tatsächlich noch obdachlos ist und am Ort des bisherigen gewöhnlichen Aufe

Nach unten

Ein Anspruch auf eine obdachlosenrechtliche Unterbringung kann dann nicht geltend gemacht werden, wenn es sich zum Entscheidungszeitpunkt als unklar darstellt, ob der Antragsteller tatsächlich noch obdachlos ist und am Ort des bisherigen gewöhnlichen Aufe Empty Ein Anspruch auf eine obdachlosenrechtliche Unterbringung kann dann nicht geltend gemacht werden, wenn es sich zum Entscheidungszeitpunkt als unklar darstellt, ob der Antragsteller tatsächlich noch obdachlos ist und am Ort des bisherigen gewöhnlichen Aufe

Beitrag von Willi Schartema Di 6 Sep 2016 - 9:30

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 26. Juli 2016 (Az.: RO 4 K 16.405):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel

Ein gewichtiges Indiz kann hier der Aspekt darstellen, dass dem bislang zuständigen Sozialleistungsträger die aktuelle Erreichbarkeit des Antragstellers ebenfalls nicht bekannt ist.
 Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2062/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Ob ein treuwidriges Verlangen einer Zugunstenentscheidung nach § 44 SGB X vorliegt, wenn die begehrte Aufhebung eines Erstattungsbescheides nur auf eine formale Rechtswidrigkeit gestützt werden kann und materiell-rechtlich tatsächlich kein Anspruch auf
»  Selbst wenn es sich bei einer Zahlung von Mutterschaftsgeld nach § 24i SGB V um eine Leistung für zwei zurückliegende Monate gehandelt hat und wenn weitere entsprechende Zuwendungen nicht erfolgt sind, dann handelt es sich bei dieser Leistung um eine
» Wenn eine heranwachsende Antragstellerin aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht mehr auf die Wohnung ihrer Mutter verwiesen werden kann (§ 22 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 SGB II), dann besteht keine vorrangige Leistungsverpflichtung des Trägers der
» Auch wenn im Rahmen einer Überprüfung nach § 44 SGB X rückwirkend Leistungen für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr geltend gemacht werden, macht dies die Berufung nicht nach § 144 Abs. 1 Satz 2 statthaft, wenn der Ursprung der (wiederkehrenden und
» Vorläufige Leistungen nach § 43 Abs. 1 SGB I können auch dann zu erbringen sein, wenn die Arbeitsfähigkeit der Betroffenen nicht geklärt und daher unklar ist, ob ihr ein Anspruch auf Krankengeld oder auf Arbeitslosengeld zusteht

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten