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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 17 Mai 2016 - 6:18

LSG Hessen, Urteil v. 23.03.2016 - L 7 AL 149/14




Das LSG Darmstadt hat entschieden, dass bei einem Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland kein Anspruch auf Überbrückungsgeld besteht.

Quelle: Pressemitteilung des LSG Darmstadt 7/2016 v. 11.05.2016

Dazu Leitsatz aus Juris:

Bei einem Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland besteht kein Anspruch auf Überbrückungsgeld (Aufgabe der Senatsrechtsprechung, Urteil vom 23. September 2011, L 7 AL 104/09).

Zum Volltext: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184907
 
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2014/



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