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Fahrkostenerstattung nicht anrechnungsfrei im SGB II.
SG Rostock, Urteil vom 25.01.2016 - S 5 AS 620/13
Die vom Arbeitgeber erstatteten Fahrkosten auf der Einkommensseite können nicht außer Betracht bleiben (a.A. SG Schwerin, Urteil vom 10.03.2015, S 15 AS 1947/13 ).
Leitsatz ( Juris )
Es ist nicht zu beanstanden, dass bei Einkommen von Zeitungszustellern in einem ersten Schritt als Einkommen im Sinne von § 11 Abs. 1 SGB II nicht nur das Arbeitsentgelt, sondern auch die vom Arbeitgeber gewährten Fahrkostenerstattung berücksichtigt und im Weiteren dieses Einkommen in einem zweiten Schritt um die Aufwendungen für Fahrkosten nach Maßgabe von § 11b SGB II, insbesondere in Anwendung der im Bereich der Grundsicherung maßgebenden Fahrkostenpauschale, bereinigt wird.
Rechtstipp: a. A. SG Dortmund, Urteil vom 04.04.2016 - S 31 AS 2064/14; ähnlich Urteile Sozialgericht Schwerin S 15 AS 1947/13 und Sozialgericht Detmold S 18 AS 871/12
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2010/
Willi S
Die vom Arbeitgeber erstatteten Fahrkosten auf der Einkommensseite können nicht außer Betracht bleiben (a.A. SG Schwerin, Urteil vom 10.03.2015, S 15 AS 1947/13 ).
Leitsatz ( Juris )
Es ist nicht zu beanstanden, dass bei Einkommen von Zeitungszustellern in einem ersten Schritt als Einkommen im Sinne von § 11 Abs. 1 SGB II nicht nur das Arbeitsentgelt, sondern auch die vom Arbeitgeber gewährten Fahrkostenerstattung berücksichtigt und im Weiteren dieses Einkommen in einem zweiten Schritt um die Aufwendungen für Fahrkosten nach Maßgabe von § 11b SGB II, insbesondere in Anwendung der im Bereich der Grundsicherung maßgebenden Fahrkostenpauschale, bereinigt wird.
Rechtstipp: a. A. SG Dortmund, Urteil vom 04.04.2016 - S 31 AS 2064/14; ähnlich Urteile Sozialgericht Schwerin S 15 AS 1947/13 und Sozialgericht Detmold S 18 AS 871/12
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2010/
Willi S
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