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Kein Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4a SGB II wegen ungenehmigter Ortsabwesenheit im Ausland bei Pflege einer nahen Angehörigen.
Sozialgericht Augsburg, Urteil v. 14.04.2016 - S 8 AS 267/16
Leitsatz ( Redakteur )
1. § 7 Abs. 4a SGB 2 ist dann teleologisch zu reduzieren, wenn es dem Leistungsberechtigen objektiv nicht möglich ist, aus dem Ausland zurückzukehren und aktiv an Eingliederungsleistungen teilzunehmen ( vgl. SG Berlin, Urteil vom 21. August 2013, S 205 AS 5324/11).
2. Die Sorge um eine nahe Angehörige (Pflege der Schwester), zumal die einzige enge Verwandte neben dem Sohn, ist verständlich und rechtfertigt auch ein derartiges Verhalten.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184706&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2010/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. § 7 Abs. 4a SGB 2 ist dann teleologisch zu reduzieren, wenn es dem Leistungsberechtigen objektiv nicht möglich ist, aus dem Ausland zurückzukehren und aktiv an Eingliederungsleistungen teilzunehmen ( vgl. SG Berlin, Urteil vom 21. August 2013, S 205 AS 5324/11).
2. Die Sorge um eine nahe Angehörige (Pflege der Schwester), zumal die einzige enge Verwandte neben dem Sohn, ist verständlich und rechtfertigt auch ein derartiges Verhalten.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184706&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2010/
Willi S
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