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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 2 Mai 2016 - 10:00

der lediglich eine in das Dokument eingefügte Bilddatei der zuvor isoliert eingescannten Unterschrift des Klägers enthält, dem Schriftformerfordernis nach § 151 Abs 1 SGG?( LSG Berlin-Potsdam verneinend ).




LSG Berlin-Potsdam, Urteil v. 12.11.2015 - L 25 AS 1511/15 - anhängig beim BSG, Az. B 4 AS 1/16 R




Leitsatz ( Redakteur )

Unzulässige Berufung ohne qualifizierte elektronische Signatur.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182122&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2010/


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