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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 2 Jul 2012 - 5:37


> Unter dem Motto "Gegen den Hartz-IV-Ausschluß von EU-Bürger_innen!" fand am Montag vormittag eine Kundgebung vor dem Jobcenter Neukölln (JCNK) statt. Zentraler Kritikpunkt war und ist der von der Bundesregierung ausgesprochene Vorbehalt gegen das sogenannte EFA-Abkommen (Europäisches Fürsorge Abkommen), der dazu führt, dass EU-Bürger_innen der HartzIV-Leistungsbezug nicht weiter bewilligt wird, ihnen also ihrer Existenzgrundlage entzogen wird.

> Und obwohl es mittlerweile eine Gerichtsentscheidung vom Landesgericht Berlin-Brandenburg gibt, das das Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf, dazu verurteilt, "vorläufig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts" zu zahlen, verweigern die Jobcenter weiterhin die Auszahlung der durch das Gericht angeordenten Zahlungen und gehen stattdessen in die nächste gerichtliche Instanz, obwohl oder gerade weil sie wissen, dass das für die Betroffenen z.B. die Obdachlosigkeit bedeuten kann.



Bericht: Kundgebung am Jobcenter Neukölln
Zusammen gegen das Jobcenter Neukölln 20.06.2012 13:49 Themen: Soziale Kämpfe
Image
< src="http://farm6.staticflickr.com/5335/7407083950_58167bcc16_m.jpg" align=”left” alt="Widersprüche einsammeln!">Unter dem Motto "Gegen den Hartz-IV-Ausschluß von EU-Bürger_innen!" fand am Montag vormittag eine Kundgebung vor dem Jobcenter Neukölln (JCNK) statt. Zentraler Kritikpunkt war und ist der von der Bundesregierung ausgesprochene Vorbehalt gegen das sogenannte EFA-Abkommen (Europäisches Fürsorge Abkommen), der dazu führt, dass EU-Bürger_innen der HartzIV-Leistungsbezug nicht weiter bewilligt wird, ihnen also ihrer Existenzgrundlage entzogen wird. Und obwohl es mittlerweile eine Gerichtsentscheidung vom Landesgericht Berlin-Brandenburg gibt, das das Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf, dazu verurteilt, "vorläufig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts" zu zahlen, verweigern die Jobcenter weiterhin die Auszahlung der durch das Gericht angeordenten Zahlungen und gehen stattdessen in die nächste gerichtliche Instanz, obwohl oder gerade weil sie wissen, dass das für die Betroffenen z.B. die Obdachlosigkeit bedeuten kann.
Um diesen Skandal öffentlich zu machen, versammelten sich ca. 100 Menschen vor dem Jobcenter Neukölln und äußerten öffentlich ihren Unmut. Es sprachen Menschen von dem Netzwerk gegen den deutschen EFA-Vorbehalt und ein Anwalt zur rechtlichen Situation. Darüber hinaus schilderten mehrere Menschen spanischer und griechischer Herkunft ihre persönlichen Erfahrungen mit diesem Vorbehalt und den existenziellen Problemen, die dadurch verursacht wurden und weiterhin werden. So erzählte Javier (Name geändert), dass er schließlich mit dem Geschäftsführer des für ihn zuständigen Jobcenters gesprochen habe. Der habe gesagt, dass es nicht möglich sei, den Bescheid des Leistungsentzuges (Es gibt kein Geld mehr!) zurück zu nehmen, da die Person, die ihn ausgestellt habe, nicht mehr dort arbeitet. An diesem Beispiel zeigt sich deutlich, welchen Schikanen und Demütigungen die Menschen in ihrem Alltag an den Jobcentern ausgesetzt werden.

Die Sozialberatung Heinrichplatz wies in ihrem Redebeitrag darauf hin, dass sich das JCNK regelmäßig in besonderer Weise bei der Gängelung und Demütigung ihrer sog. Kund_innen hervortut. So ist es das einzige Berliner Jobcenter, dass ein sog. Neukundenmanagement eingeführt hat. Dieses Neukundenmangement, dass vom neuen Geschäftsführer Hansen eingeführt worden ist, besteht darin, möglichst allen Menschn, die gezwungen sind, zum JCNK zu gehen, ein "Sofortangebot" zur Arbeitsaufnehme zu machen. Das heißt im Klartext: Hier bekommt jeder und jede erstmal unmittelbar eine Maßnahmen aufgedrückt!

Die Gruppe FelS machte in ihrem Redebeitrag den Zusammenhang von der derzeitigen Eurokrise und dem Vorbehalt der Bundesregierung deutlich. Der Vorbehalt sei Teil des deutschen Krisenmangements in der Eurokrise. Der „Einwanderung in die Sozialsysteme“ werde präventiv ein Riegel vorgeschoben. Die BRD ist derzeitig die Krisengewinnerin. Sie hat die europäische Konkurrenz niederkonkurriert und damit die Eurokrise wirtschaftlich und politisch vorbereitet. Die Folgen dieser Politik sollen aber nicht bis nach Deutschland und in die deutschen Sozialsysteme durchschlagen. Die hohe Arbeitslosigkeit in den EU-Peripheriestaaten, soll nicht nach Deutschland einwandern. Die Schuld für diese Entwicklung wird den Menschen in der Peripherie zugeschoben: Die faulen Griechen! Die Spanier machen doch immer nur Siesta und Fiesta! Sozialchauvinistische und rassistische Motive werden hier bemüht und der politische und ökonomische Hintergrund der Krise ausgeblendet.

Im Anschluss an die Kundgebung wurden symbolisch "Widersprüche" gegen den Leistungsbezug in einem großen Sack eingesammelt und per Flasmob der Widerspruchsstelle des Jobcenters übergeben. Den Security-Menschen des Jobcenters gefiel das gar nicht. Sie hinderten einige Menschen an dem Verlassen des Gründstücks des JCNK. Die Polzei wurde gerufen und von zwei Personen die Personalien aufgenommen. Das änderte aber alles nichts an der guten Stimmung. Wir lassen uns nicht einschüchern oder mit solchen Maßnahmen vertreiben!

Wir fordern die volle sozialrechtliche Gleichstellung aller EU-Staatsangehörigen! Gegen den Vorbehalt der Bundesregierung gegen das Europäisches Fürsorgeabkommen (EFA). Gegen Ausgrenzung und Sozialrassismus!

http://de.indymedia.org/2012/06/331640.shtml

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/06/zu-sozialrechtsexperte-kundgebung-gegen.html

Willi Schartema
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