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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 18 Jun 2013 - 14:39

Veröffentlicht am 07.12.2012


Mein Besuch wegen Antragsabgabe beim JC Herne 6.12.2012.
Natürlich nicht ohne Polizeieinsatz :-))

Wieder Mal wurde die Antragseingangsbestätigung verweigert!
Wie sollen normale gutgläubige Bürger zu ihrem Recht kommen?
Gerade die jungen Menschen werden immer wieder von den JC abgezockt!
Siehe Film!

Was hier im JC Herne abgeht, ist nicht die Ausnahme!!! Es ist die Regel!!!
Wenn sie nicht weiter wissen, holen sie die Polizei zur Hilfe! Die kennt sich natürlich mit dem SGB nicht aus! Wie denn auch?
So nimmt das Schicksal seinen Lauf.
Nun stelle man sich vor, ich wäre nicht so nervenstark!???

Wen wundert es da noch das überall deutschlandweit die Leistungsberechtigten ausrasten, wenn man nicht mal mehr der Polizei trauen kann?
Wie hier ganz eindeutig im Film zu sehen, hinterfotzig hoch 3 vom Sicherheitsdienst!!!
Der Sicherheitsmann bittet mich erst Platz zu nehmen und ruft dann 5 Minuten später die Polizei. Möchte man mich kriminalisieren??? Ist das das letzte Mittel mich aus dem Verkehr zu ziehen? Warten sie blos darauf das ich mal ausraste?

Warum lässt sich der Geschäftsführer stets verleugnen? Hat er Angst? Hat er ein schlechtes Gewissen? Aber am schlimmsten finde ich das die Polizei (die dritte Macht im Staat, Exekutive) sich vor den Karren der Jobcenter spannen lässt! Sind das nicht Beamte? Haben die nicht den Eid auf das Grundgesetzt abgelegt? Sie treten dieses mit den Füßen wenn es um Leistungsberechtigte im ALG2 Bezug geht!!!
Da fehlt mir jegliches Verständnis.

Nun mal kurz zu dem Grund des Hausverbotes gegen mich:
Ich war durch eine Stromsperre gezwungen mich außerhäusig zu beköstigen zu duschen und im Internetcafé zu bewerben. Allerdings reicht die Regelleistung (374 € mtl.) dafür nicht aus.
So wurde ich also beim Jobcenter vorstellig und beantragte wegen totaler Mittellosigkeit eine Barauszahlung. So sieht es auch das SGB vor. Nachdem die Geschäftsführung nicht bereit war meinen Antrag sofort zu bearbeiten/zu bescheiden berief ich mich auf das SGB welches genau vorschreibt wie nun vorzugehen sei.
Sofortige Bearbeitung! Sofortige Bescheidung! Sofortige Auszahlung von Bargeld!

Damit stieß ich bei meinem Geschäftsführer des JC Herne auf Granit.
Er weigerte sich!
Ich darauf, ich gehe nicht eher als das sie ihren Pflichten nachkommen, soll heißen: Antrag bearbeiten, bescheiden und auszahlen.

Das war der Auslöser für die Aussprache meines Hausverbotes!




Als ich dann nicht gehen wollte, rief er die Polizei zur Hilfe.
Die setzte ohne weitere Prüfung das Hausverbot durch.
Übrigens, Hausverbot bis 31.12. 2013, ja kein Schreibfehler!!!
der wollte mich loswerden! Und zwar für längere Zeit.

Widerspruch und Klage dagegen läuft!
Dauert aber!
Und somit befinde ich mich in einer sehr misslichen Lage.

Allerdings glaube ich an eine höhere Gerechtigkeit!
Das Leben wird diese Leute strafen die an diesen rechtswidrigen Taten beteiligt sind !!!

Vielleicht verlieren sie ihre Kinder? Vielleicht werden sie krank? Vielleicht stehen sie in Kürze selbst im Hartz4 Bezug? Vielleicht trifft sie der Blitz beim kacken!?

Ich glaube an die Gerechtigkeit!

In diesem Sinne, netten Gruß an alle leistungsberechtigten und Mitstreiter.

Manfred Meier
Rathausstr. 36
44649 Herne
023256499609

Damit mich der Staatsanwalt sogar im Zweifel anrufen kann.
Ich stehe immer zu den Dingen die ich mache!
Tue recht und scheue Niemand, kein Spruch, danach lebe ich!

  • Kategorie
    Soziales Engagement


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