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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 18 Apr 2016 - 9:40

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.02.2016 - L 28 AS 2230/12




Auszubildende können keine Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung vom Jobcenter erhalten.

Leitsatz ( Redakteur )


Ein Auszubildender hat zwar Anspruch auf die Gewährung der in § 27 Abs. 3 bis 5 SGB II aufgeführten Leistungen, nicht jedoch auf die begehrten Erstausstattungsleistungen, § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II, die von den Leistungen für Auszubildende in § 27 SGB II nicht erfasst sind.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184430&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: ebenso: LSG Hamburg, Urteil vom 08.07.2014 - L 4 AS 229/13 und LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.03.2011- L 5 AS 36/09


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2005/


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