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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
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Eine Abtretung von Ansprüchen auf Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB XII ist hingegen – auch zugunsten des Vermieters – ausgeschlossen. Erfolgte Abtretungen sind nach § 134 BGB wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig.
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 20.02.2015 - L 8 SO 76/13 - anhängig BSG - B 8 SO 3/16 R SGB XII
Leitsatz ( Juris )
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1958/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1958/
Willi S
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