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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 2 Jul 2012 - 2:19


In einem Interview mit der „Jungen Welt“ berichtet Rainer W. Monzheimer, Vorsitzender der Wiesbadener Initiative für soziale Gerechtigkeit, von einem schier unglaublichen Aktionstag der hessischen Jobcenter. Am 26. April planen die Behörden einen „Aktionstag 50plus“, bei dem sich über 50jährige Hartz IV Bezieher in der Stadthalle in Bad Schwalbach regionalen Zeitarbeitsfirmen wie auf dem Sklavenmarkt präsentieren sollen. Businesskleidung und sechs Bewerbungen sind Pflicht, denn bei vier Firmen müssen sich die einbestellten Hartz IV-Empfänger mindestens bewerben. Wer sich nicht daran hält, muss mit Sanktionen wie Kürzungen seiner Grundsicherung rechnen.

Erwerbslose sollen zu Spottpreisen an Zeitarbeitsfirmen verschachert werden
Als Rainer W. Monzheimer von dem Aktiontag erfuhr, war er schockiert. Die Initiative für soziale Gerechtigkeit halte das Ansinnen des hessischen Jobcenters für unverschämt und diskriminierend. Im Anschreiben an die Betroffenen heiße es „Ältere Arbeitssuchende auf dem Weg zurück in den Arbeitsmarkt und wie Unternehmen davon profitieren können“. Dabei gehe nach Auffassung Monzheimers wohl eher um letzteres, da „normale“ Arbeitgeber gar nicht erst eingeladen seien. Es gehe dem hessischen Jobcenter offensichtlich darum, die älteren Erwerbslosen zu Spottpreisen an die Zeitarbeitsfirmen zu vermitteln. Es sei bekannt, dass diese Firmen schlechte Löhne zahlen und nur befristete Verträge abschließen würden, so Monzheimer gegenüber der „Jungen Welt“. Die Stellen seien gar nicht darauf ausgelegt, dass die Erwerbslosen davon ihren Lebensunterhalt streiten könnten. Stattdessen müssten sie wegen des geringen Lohns aufstockend weiterhin Hartz IV erhalten, um auf das gering bemessene staatlich festgesetzte Existenzminimum zu kommen.

Wer nicht mitspielt, muss mit Sanktionen rechnen
Wer nicht im Geschäftsoutfit erscheint oder sich nicht angemessen verhält, könne von den Zeitarbeitsfirmen auf direktem Weg dem zuständigen Fallmanager gemeldet werden, berichtet Monzheimer. In solchen Fällen könne das Arbeitslosengeld II um zehn Prozent gekürzt werden. Selbst mit einer Krankschreibung könnten dem „vorgeladenen“ Erwerbslosen noch Sanktionen drohen. Es sei zusätzlich eine ärztliche Reiseunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. So stehe es in dem Schreiben des lokalen Jobcenters. Die Bundesagentur für Arbeit habe jedoch auf Nachfrage der Wiesbadener Initiative für soziale Gerechtigkeit erklärt, dass diese nicht verlangt werden dürfe. Die Kosten für eine Reiseunfähigkeitsbescheinigung würden jedoch in Höhe von 5,36 Euro erstattet werden. Einige Ärzte würden dafür aber eine Gebühr von 25 bis 30 Euro verlangen. Hinzu komme noch die Quartalsgebühr sowie Kosten für mögliche Medikamente. Damit seien 50 Euro schnell erreicht, berichtet der Vorsitzender der Initiative.

Erwerbslose als "Faulenzer" stigmatisiert
Monzheimer berichtet weiter, dass sich die Betroffenen „als Faulenzer der Nation stigmatisiert“ fühlen. In der Stadthalle könne schließlich jeder sehen, wer zu den Erwerbslosen zähle und nun genötigt werde, sich bei einer Zeitarbeitsfirma zu bewerben. „Da wird eine Druck- und Drohkulisse aufgebaut, um eingeschüchterte Jobcenter-Kunden zu verleiten, unüberlegt grenzwertige oder sittenwidrige Arbeitsverträgen abzuschließen“, zitiert Monzheimer einen Betroffenen.

Der mangelnde Datenschutz werde bei dieser Aktion stark kritisiert. Gespräche könnten nicht vertraulich geführt werden, sondern seien quasi öffentlich und für jeder Mann hörbar. Das müsse die Datenschutzbeauftragten interessieren. Ebenso widerrechtlich sei die Situation in vielen Jobcentern, da sich an der Informationstheke jeder anstellen und die Gespräche belauschen könne. Abschließend berichtet Monzheimer, dass die Wiesbadener Initiative für soziale Gerechtigkeit Gewerkschaften und Öffentlichkeit informiere und Protestaktionen gegen die Massenvorführungen plane. (sb)

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-betroffene-auf-dem-sklavenmarkt-900790.php

Menschen werden hier zu NIedriglohn gezwungen.

Da es sich ja um eine öffentliche Veranstalltung handelt, könnten doch die Zeitarbeitsfirmen wohl auch nichts dagegen haben wenn diese Bewerbungsgespräche gefilmt und anschließend im Netz veröffentlicht würden?

In den Bewerbungsgesprächen wird ja sicherlich auch über den Stundenlohn, das Urlaubsgeld etc gesprochen/verhandelt.

Da düften die ZaF doch kein Problem mit haben!

Ist doch alles rechtens, oder?

Mein Vorschlag, die Bewerber sollten sich mit einer Cam ausrüsten und alles aufzeichnen.
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