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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Ablehnung von SGB-II- Leistungen wegen Vermögen; Grundstücksverwertung; Veräußerungsbemühungen, fehlendes Verkehrswertgutachten

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Beitrag von Willi Schartema Mo 9 Nov 2015 - 10:36

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21.10.2015 - L 8 AS 469/15 B ER


Leitsatz ( Juris )
1. Es ist im Wege der Folgenabwägung zu entscheiden, wenn die Entscheidung der Rechtsfrage, ob Leistungsberechtigte ausreichende Verwertungsbemühungen gezeigt haben, zurzeit nicht möglich ist, weil diese in untrennbarem Zusammenhang mit einer substantiell belastbaren, einzelfallbezogenen Einschätzung des Verkehrswertes der zu veräußernden Immobilie steht.

2. Zur Pflicht des Jobcenter, das die Verwertung von Grundvermögen einfordert, den Leistungsberechtigten notfalls durch Übernahme der entsprechenden Kosten bei der Einholung eines einzelfallbezogenen, notwendigen Verkehrswertgutachten zu unterstützen.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1906/

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