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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Anrechnung von Schadensersatzleistungen aufgrund eines Verkehrsunfalls - Geldrente nach § 843 BGB

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Beitrag von Willi Schartema Mo 2 Nov 2015 - 10:28

Sozialgericht Detmold, Urteil v. 13.10.2015 - S 2 SO 208/13




Die vom Landgericht aus § 843 BGB zugesprochenen Geldzahlungen von 100 Euro monatlich sind anrechnungspflichtiges Einkommen im Sinne des SGB XII.

Leitsatz ( Redakteur )

Bei der Geldrente aus § 843 BGB handelt es sich um einen Schadensersatz und nicht um Schmerzensgeld. Deshalb fällt es nicht unter die Ausnahme des § 82 Abs. 1 SGB XII und müsse daher als Einkommen angerechnet werden.



Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181145&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 



Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1903/


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