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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Das zugrunde liegende Konzept des Grundsicherungsträgers für die Stadt Augsburg ist schlüssig.

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 Das zugrunde liegende Konzept des Grundsicherungsträgers für die Stadt Augsburg ist schlüssig.  Empty Das zugrunde liegende Konzept des Grundsicherungsträgers für die Stadt Augsburg ist schlüssig.

Beitrag von Willi Schartema Di 20 Okt 2015 - 0:56

Sozialgericht Augsburg, Urteil v. 30.09.2015 - S 8 AS 659/15 - Berufung wird zugelassen.

Leitsatz ( Redakteur )




2. Bei einem Konzept im Sinn des § 22 Abs. 1 SGB II handle es sich nicht - um (normkonkretisierende) Verwaltungsvorschriften (so auch: BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010, B 14 AS 50/10 R; LSG Thüringen, Urteil vom 8. Juli 2015, L 4 AS 718/14) und deren Anwendung bzw. Wirksamkeit erfordere keine Publikationspflicht.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180844&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 



Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1897/


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