Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
 Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen Meldeversäumnis - isolierte Anfechtbarkeit des Feststellungsbescheides - Verfassungsmäßigkeit der Minderung um 30 % des maßgebenden Regelbedarfs  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
 Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen Meldeversäumnis - isolierte Anfechtbarkeit des Feststellungsbescheides - Verfassungsmäßigkeit der Minderung um 30 % des maßgebenden Regelbedarfs  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
 Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen Meldeversäumnis - isolierte Anfechtbarkeit des Feststellungsbescheides - Verfassungsmäßigkeit der Minderung um 30 % des maßgebenden Regelbedarfs  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
 Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen Meldeversäumnis - isolierte Anfechtbarkeit des Feststellungsbescheides - Verfassungsmäßigkeit der Minderung um 30 % des maßgebenden Regelbedarfs  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
 Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen Meldeversäumnis - isolierte Anfechtbarkeit des Feststellungsbescheides - Verfassungsmäßigkeit der Minderung um 30 % des maßgebenden Regelbedarfs  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
 Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen Meldeversäumnis - isolierte Anfechtbarkeit des Feststellungsbescheides - Verfassungsmäßigkeit der Minderung um 30 % des maßgebenden Regelbedarfs  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
 Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen Meldeversäumnis - isolierte Anfechtbarkeit des Feststellungsbescheides - Verfassungsmäßigkeit der Minderung um 30 % des maßgebenden Regelbedarfs  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
 Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen Meldeversäumnis - isolierte Anfechtbarkeit des Feststellungsbescheides - Verfassungsmäßigkeit der Minderung um 30 % des maßgebenden Regelbedarfs  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
 Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen Meldeversäumnis - isolierte Anfechtbarkeit des Feststellungsbescheides - Verfassungsmäßigkeit der Minderung um 30 % des maßgebenden Regelbedarfs  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
 Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen Meldeversäumnis - isolierte Anfechtbarkeit des Feststellungsbescheides - Verfassungsmäßigkeit der Minderung um 30 % des maßgebenden Regelbedarfs  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen Meldeversäumnis - isolierte Anfechtbarkeit des Feststellungsbescheides - Verfassungsmäßigkeit der Minderung um 30 % des maßgebenden Regelbedarfs

Nach unten

 Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen Meldeversäumnis - isolierte Anfechtbarkeit des Feststellungsbescheides - Verfassungsmäßigkeit der Minderung um 30 % des maßgebenden Regelbedarfs  Empty Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen Meldeversäumnis - isolierte Anfechtbarkeit des Feststellungsbescheides - Verfassungsmäßigkeit der Minderung um 30 % des maßgebenden Regelbedarfs

Beitrag von Willi Schartema Di 20 Okt 2015 - 0:28

BSG, Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R und B 14 AS 20/14 R




Kettensanktionen ohne erneute Prüfung sind unzulässig.

Leitsatz ( Redakteur )

1. Jobcenter dürfen Arbeitslose nicht in Serie zu Terminen vorladen und bei Nichterscheinen dann die Leistungen zusammenstreichen.

2. Höchstens drei "Meldeversäumnisse" in Folge mit demselben Ergebnis der Nichtwahrnehmung des Termins dürften mit Kürzungen von insgesamt bis zu 30 Prozent sanktioniert werden.

3. Ergeht der vom SGB II vorgesehene eigenständige Verwaltungsakt über die Feststellung einer Pflichtverletzung und Minderung sowie der Umsetzungsverwaltungsakt in getrennten Bescheiden - was nicht zwingend ist - und wird ggf nur der zeitlich spätere Umsetzungsverwaltungsakt angefochten, während der zeitlich frühere Verwaltungsakt über die Feststellung einer Pflichtverletzung und Minderung bestandskräftig wird, ist zu beachten, dass für einen möglichen Antrag nach § 44 SGB X hinsichtlich dieses Feststellungsverwaltungsakts mangels Streit um die rückwirkende Erbringung von Sozialleistungen die Rückwirkungsregelung in dessen Abs 4 unbeachtlich ist.

4. Wird umgekehrt nur die Feststellung einer Pflichtverletzung und Minderung angefochten und nicht ein nachfolgender Umsetzungsbescheid, so steht dessen nachträglicher Korrektur bei einem Erfolg der Anfechtungsklage gegen den Minderungsbescheid nach § 48 Abs 1 Satz 2 Nr 1 SGB X die Zeitgrenze des § 48 Abs 4 Satz 1 iVm § 44 Abs 4 SGB X sowie § 40 Abs 1 Satz 2 SGB II nicht entgegen.



Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180867&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180866&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1897/


Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Minderung des Arbeitslosengeld II - Notwendigkeit des Erlasses eines Aufhebungsbescheides - Bei Sanktion ist Aufhebungsbescheid erforderlich - Meldeversäumnis
» Meldeversäumnis - Minderung - Änderungsbescheide - Klageart - Meldeaufforderung - Ermessen - Inzidentprüfung - Ermessensfehler bei 21 Meldeterminen in 9 Monaten
» Minderung des Arbeitslosengeld II - Notwendigkeit des Erlasses eines Aufhebungsbescheides - Meldeversäumnis - unzulässiger Meldezweck - Besuch einer Arbeitgebermesse von Verleihunternehmen
» Einstweiliger Rechtsschutz - Minderung des Arbeitslosengeld II - Meldeversäumnis - Anforderung an den Nachweis eines wichtigen Grundes bei Krankheit
»  Die Tilgung für mehrere Darlehen (nach § 24 Abs. 1 SGB II und gemäß § 22 Abs. 6 Satz 3 SGB II) ist auf insgesamt zehn v. H. des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt (§ 42a Abs. 2 Satz 1 SGB II).

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten