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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Neue Regelsätze 2016: Regierung missachtet eigene Gesetzgebung und bricht das Sozialhilfe-Gesetz

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Beitrag von Willi Schartema Sa 17 Okt 2015 - 9:31

Das Erwerbslosenbündnis “AufRecht bestehen” kritisiert scharf die Entscheidung der Bundesregierung, die Regelsätze für Hartz IV- und Grundsicherungsbezieher lediglich auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstatistik 2008 (EVS 2008) fortzuschreiben, anstatt - wie es das zwölfte Buch Sozialgesetzbuch in § 28 zwingend vorschreibt - die Regelsätze ab 1.1.2016 anhand der EVS 2013 grundlegend neu zu be­rechnen.
Als empörend kritisieren wir Art und Weise des Gesetz­ge­bungs­ver­fahrens : Ent­scheidung Bundeskabinett am 23.9.2015, der Bundesrat wird darüber am Freitag, 16.10.2015 abstimmen.
Den Regelsätzen für die Jahre 2011 bis 2015 lagen Einkommens- und Verbrauchs-Konsum-Daten aus dem Jahr 2008 zugrunde. Um Inflation auszugleichen, ist es der Regierung erlaubt, pauschale Regelsatzerhöhungen vorzunehmen, solange bis eine neue Verbrauchsstatistik vorliegt, was regelmäßig alle fünf Jahre geschieht.
Am 10.9.2015 veröffentlichte das Statistische Bundesamt die Ergebnisse der EVS 2013. Daher wäre jetzt die Bundesregierung in der Pflicht, neu ermitteln zu lassen, welcher Geldbetrag nötig ist, um das Existenzminimum von Grund­si­che­rungs­berechtigten zu decken.
Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber ver­pflichtet, die Entwicklung der Strompreise zeitnah abzubilden und den Stromkostenanteil in den Regelsätzen gegebenenfalls zu erhöhen. Ausdrücklich gab das Urteil vor, dass damit nicht bis zur turnusgemäßen An­passung der Regelsätze gewartet werden dürfe. Das war schon im Sommer 2014.
Gleichwohl ignoriert die Regierung sowohl ihr eigenes Gesetz, ihr Statistikmodell als auch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes und verkündet lediglich eine Fortschreibung der Regelsätze um 5 Euro zum kommenden Jahresbeginn 2016.
Die letzte parlamentarische Hürde stellt die 937. Sitzung des Bundesrates am 16. Oktober 2015 dar, die Entscheidung des Bundeskabinetts fiel bereits am 23. September 2015.

Das Erwerbslosenbündnis “AufRecht bestehen” kritisiert die parlamentarische Vorgehensweise bestehend aus einer 'lautlosen' Kabinettsentscheidung und als letzte Hürde die Vorlage beim Bundesrat am 16.10.2015.
Die Kampagne „AufRecht bestehen!“ wird auf Bundesebene getragen von der Arbeitslosenselbsthilfe Olden­burg (ALSO) und dem Regionalverbund Weser-Ems, der Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG PLESA), dem Erwerbslosenforum Deutschland, dem Netzwerk und der Koordinierungsstelle gewerk­schaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal und den ver.di-Erwerbslosen.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1896/
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