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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Sa 3 Okt 2015 - 8:16

Vorbemerkung
Die nachfolgenden Regelungen entstammen dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den diese dem Bundesrat zwecks Zustimmung zugesandt hatte. Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf als TOP 16 auf seiner Tagesordnung für die Sitzung am 25. September 2015. Auf dieser Sitzung hat der Bundesrat hierzu einen Beschluß gefaßt [BRatDrs. 344/15 (B)], welcher zwar zu anderen Aspekten Änderungswünsche äußert, nicht jedoch zu den in diesem Artikel behandelten, so daß davon auszugehen ist, daß diesbezüglich der Regierungsentwurf in einer der nächsten Sitzungen des Bundestages unverändert mit der Regierungsmehrheit beschlossen wird. Damit träten dann zum 1. Januar 2016 bzw. 1. Januar 2017 Neuregelungen in Kraft, die weitreichende Folgen haben. Weil diese Änderungen so gravierende Folgen haben und davon auszugehen ist, daß das Gesetz ...





weiterlesen: http://www.herbertmasslau.de/sgb-xii-aenderung2016.html

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1888/

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