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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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BGH: Erfolgreiche Richterablehnung wegen privater Handynutzung in der Hauptverhandlung

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051015

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wegen - BGH: Erfolgreiche Richterablehnung wegen privater Handynutzung in der Hauptverhandlung Empty BGH: Erfolgreiche Richterablehnung wegen privater Handynutzung in der Hauptverhandlung




StPO §§ 24 I, II, 261, 338 Nr. 3

Die private Nutzung eines Mobiltelefons während laufender Hauptverhandlung kann die Besorgnis der Befangenheit begründen, unabhängig davon, ob die Aufmerksamkeit des Richters tatsächlich eingeschränkt war oder nicht. (Leitsatz der Verfasserin)

BGH, Urteil vom 17.06.2015 - 2 StR 228/14, BeckRS 2015, 15045

Anmerkung von Rechtsanwältin Astrid Lilie-Hutz, Knierim | Huber Rechtsanwälte, Mainz

Aus beck-fachdienst Strafrecht 19/2015 vom 24.09.2015: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/UrteilsanmerkungFDStrafR19


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1892/

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