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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen zu Unrecht angenommener Eilzuständigkeit des Senatsvorsitzenden

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Beitrag von Willi Schartema Mo 27 Nov 2017 - 10:51

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28. September 2017 - 1 BvR 1510/17

Gerichte verstoßen gegen das grundgesetzlich geschützte Recht auf den gesetzlichen Richter, wenn sie eine Entscheidung in einer nur für dringende Fälle ausnahmsweise gesetzlich vorgesehenen Besetzung treffen, ohne dass die Dringlichkeit offensichtlich ist oder zumindest im Beschluss dargelegt wird. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte einen Eilantrag des Beschwerdeführers, ihm Berufsausbildungsbeihilfe vorläufig zu gewähren, unter Aufhebung der zunächst stattgebenden Entscheidung des Sozialgerichts durch den Vorsitzenden des Senats allein statt in regulärer Besetzung abgelehnt.
 
Weiter: http://www.bverfg.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-093.html
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2274/
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