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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Kostenfestsetzungsbeschluss - Kosten für Porto und Briefumschläge (auch ohne Quittungen) - Druckkosten - Schätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 202 SGG - Entgelte für Post- und Telekommunikationsleistungen nach Nr. 7002 W RVG können nicht pauschal in
Höhe von maximal 20,00 EUR geltend gemacht werden von Privatpersonen ( vgl. hierzu SG Aachen, Beschluss vom 20.04.2015, Az.: S 11 SF 11/15 E).
SG Gelsenkirchen, S 40 SF 141/15 E v. 09.09.2015
weiterlesen: https://www.elo-forum.org/allgemeine-entscheidungen/158949-sg-gelsenkirchen-kostenerstattung-aussergerichtliche-kosten.html
Rechtstipp: a. A. SG Frankfurt v. 11.03.2014 – S 24 AS 1074/10
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1883/
Willi S
SG Gelsenkirchen, S 40 SF 141/15 E v. 09.09.2015
weiterlesen: https://www.elo-forum.org/allgemeine-entscheidungen/158949-sg-gelsenkirchen-kostenerstattung-aussergerichtliche-kosten.html
Rechtstipp: a. A. SG Frankfurt v. 11.03.2014 – S 24 AS 1074/10
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1883/
Willi S
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