Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
einer - (Nur) Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten sind bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag vom Einkommen abzusetzen - § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 SGB II -  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
einer - (Nur) Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten sind bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag vom Einkommen abzusetzen - § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 SGB II -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
einer - (Nur) Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten sind bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag vom Einkommen abzusetzen - § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 SGB II -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
einer - (Nur) Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten sind bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag vom Einkommen abzusetzen - § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 SGB II -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
einer - (Nur) Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten sind bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag vom Einkommen abzusetzen - § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 SGB II -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
einer - (Nur) Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten sind bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag vom Einkommen abzusetzen - § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 SGB II -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
einer - (Nur) Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten sind bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag vom Einkommen abzusetzen - § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 SGB II -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
einer - (Nur) Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten sind bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag vom Einkommen abzusetzen - § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 SGB II -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
einer - (Nur) Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten sind bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag vom Einkommen abzusetzen - § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 SGB II -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
einer - (Nur) Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten sind bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag vom Einkommen abzusetzen - § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 SGB II -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

(Nur) Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten sind bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag vom Einkommen abzusetzen - § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 SGB II -

Nach unten

einer - (Nur) Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten sind bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag vom Einkommen abzusetzen - § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 SGB II -  Empty (Nur) Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten sind bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag vom Einkommen abzusetzen - § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 SGB II -

Beitrag von Willi Schartema Di 25 Aug 2015 - 8:35

 Unterhaltszahlungen an seine Mutter - Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG kein Unterhaltstitel

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.03.2015 - L 6 AS 974/14



Leitsatz ( Autor )
1. Eine Berücksichtigung der Zuwendungen des Antragstellers ohne Unterhaltstitel oder notarielle Beurkundung kann nicht erfolgen.

2. Dem Wortlaut der Vorschrift folgend können nur Aufwendungen bis zur Höhe des in einem Unterhaltstitel festgelegten Betrag abgesetzt werden, nicht aber darüber hinausgehende, nicht titulierte Beträge (BSG Urteil vom 20.02.2014 = SozR 4-4200 § 11b Nr 4; BSGE 107, 106).

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179692&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1867/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» SGB-II-Leistungen - Einstweiliger Rechtsschutz Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen - Absetzung vom Einkommen verneint - Tatsächlich erbrachte Aufwendungen
» Vom Arbeitgeber erstattete Aufwendungen für Verpflegungemehraufwand werden als Einkommen bei Hartz 4 voll angerechnet.
» Angelegenheiten nach dem SGB II - Absetzungen vom Einkommen; hier: Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen, § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 SGB II
» (Insolvenzgeldanspruch des Hauptunternehmers - Insolvenz des Nachunternehmers - Erfüllung der Zahlungspflicht aus § 14 AentG - kein gesetzlicher Forderungsübergang - vertragliche Abtretung der Arbeitsentgeltansprüche - Haftung der BA - keine Anwendbarkeit
» Zur Frage, ob vom Einkommen der Antragstellerin zwei Hundehaftpflichtversicherungen abzusetzen sind.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten