Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
einer - . Die einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gegenüber in einer Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II) festgelegte Verpflichtung, zehn Bewerbungsbemühungen pro Monat zu unternehmen, ist rechtmäßig.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
einer - . Die einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gegenüber in einer Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II) festgelegte Verpflichtung, zehn Bewerbungsbemühungen pro Monat zu unternehmen, ist rechtmäßig.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
einer - . Die einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gegenüber in einer Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II) festgelegte Verpflichtung, zehn Bewerbungsbemühungen pro Monat zu unternehmen, ist rechtmäßig.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
einer - . Die einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gegenüber in einer Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II) festgelegte Verpflichtung, zehn Bewerbungsbemühungen pro Monat zu unternehmen, ist rechtmäßig.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
einer - . Die einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gegenüber in einer Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II) festgelegte Verpflichtung, zehn Bewerbungsbemühungen pro Monat zu unternehmen, ist rechtmäßig.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
einer - . Die einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gegenüber in einer Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II) festgelegte Verpflichtung, zehn Bewerbungsbemühungen pro Monat zu unternehmen, ist rechtmäßig.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
einer - . Die einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gegenüber in einer Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II) festgelegte Verpflichtung, zehn Bewerbungsbemühungen pro Monat zu unternehmen, ist rechtmäßig.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
einer - . Die einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gegenüber in einer Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II) festgelegte Verpflichtung, zehn Bewerbungsbemühungen pro Monat zu unternehmen, ist rechtmäßig.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
einer - . Die einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gegenüber in einer Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II) festgelegte Verpflichtung, zehn Bewerbungsbemühungen pro Monat zu unternehmen, ist rechtmäßig.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
einer - . Die einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gegenüber in einer Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II) festgelegte Verpflichtung, zehn Bewerbungsbemühungen pro Monat zu unternehmen, ist rechtmäßig.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

. Die einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gegenüber in einer Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II) festgelegte Verpflichtung, zehn Bewerbungsbemühungen pro Monat zu unternehmen, ist rechtmäßig.

Nach unten

einer - . Die einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gegenüber in einer Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II) festgelegte Verpflichtung, zehn Bewerbungsbemühungen pro Monat zu unternehmen, ist rechtmäßig.  Empty . Die einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gegenüber in einer Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II) festgelegte Verpflichtung, zehn Bewerbungsbemühungen pro Monat zu unternehmen, ist rechtmäßig.

Beitrag von Willi Schartema Di 25 Aug 2015 - 8:21

Sozialgericht Berlin, Gerichtsbescheid vom 28. April 2015 (Az.: S 168 AS 5850/14):

Leitsätze Dr. Manfred Hammel



2. Dies gilt gerade auch dann, wenn ein Antragsteller nachweislich in der Lage ist, zahlreiche, umfassende Klageschriften, Widersprüche und Ausführungen zur Verfassungswidrigkeit des SGB II abzufassen, und der SGB II-Träger die Finanzierung der Kosten für nachgewiesene Bewerbungen sowie die Übernahme von Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen nach vorherigem Antrag durch eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget in Aussicht gestellt hat.

3. Die aus den §§ 31 bis 31b SGB II hervorgehenden Festsetzungen sind nicht evident verfassungswidrig.

4. Dem Gesetzgeber steht es frei, in welcher Art und Weise er das Existenzminimum sichert.

5. Es entspricht dem Menschenbild des Grundgesetzes und dessen Verständnis von der Würde eines Individuums, das frei über seine Lebensführung bestimmt, dass der Mensch zunächst sich selbst unter Anstrengung aller eigenen Kräfte und Mittel hilft, wenn er Not leidet, bevor er staatliche Hilfen in Anspruch nimmt. Dies spiegelt sich maßgeblich im Grundsatz des „Fördern und Fordern“ (§§ 1 bis 3 SGB II) wider.

6. Da bei einer durchgreifenden Sanktionierung vom Jobcenter auf Antrag nach § 31a Abs. 3 Satz 1 SGB II in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbracht werden können, ist auch in dieser Situation eine Entstehung existenzbedrohender Gefahren nicht zu befürchten.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1867/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Ein Jobcenter hat vor dem Erlass eines Eingliederungsverwaltungsakts (§ 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II) stets den Versuch zu unternehmen, mit dem Alg II-Empfänger konsensual eine Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II) abzuschließen.
»  Wenn eine nach § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II abgeschlossene Eingliederungsvereinbarung noch besteht, aus der keine Pflicht des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zur Rentenantragstellung (§ 12a Satz 1 SGB II) aber die Eingliederung des Antragstellers in
» Einer Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 Satz 1 SGB II steht nicht entgegen, dass die Entstehung dieser Verbindlichkeiten auf eine vom Jobcenter dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gegenüber entsprechend § 31a Abs. 1 Satz 3 SGB II durch noch
» Zur Verneinung des Ausschlusses eines schutzwürdigen Vertrauens im Sinne des § 45 Abs. 2 Satz 3 Nrn. 2 und 3 SGB X im Fall einer erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (§ 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II), wenn diese Person intellektuell überhaupt nicht in der Lage
» EGV Verpflichtung zum Medizinischen Dienst unzulässig: Die EGV ist rechtswidrig, denn sie verstößt gegen § 15 SGB II (EGV soll nur mit "erwerbsfähigen Hilfebedürftigen" abgeschlossen werden.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten