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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Gesetz zur Neuordnung des Bleiberechts beschlossen

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 Gesetz zur Neuordnung des Bleiberechts beschlossen Empty Gesetz zur Neuordnung des Bleiberechts beschlossen

Beitrag von Willi Schartema Mo 3 Aug 2015 - 8:42

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Neuordnung des Bleiberechts beschlossen. Damit wird es ausländischen Fachkräften erleichtert, die volle Anerkennung ihres Abschlusses zu erreichen.


Ausländische Fachkräfte haben nach dem neuen § 17a des Aufenthaltsgesetzes jetzt die Möglichkeit, für die Dauer von 18 Monaten für Lehrgänge, Sprachkurse, Anpassungsqualifizierungen oder Weiterbildungen nach Deutschland einzureisen, damit ihr Berufsabschluss in Deutschland anerkannt wird.


Außerdem können sie bereits während dieser Bildungsmaßnahmen regulär in ihrem angestrebten Beruf tätig sein.


Jugendliche dürfen zudem während ihrer Ausbildung nicht mehr abgeschoben werden.

Für Jugendliche und Heranwachsende kann damit eine sogenannte „Duldung“ für die gesamte Dauer der Berufsausbildung erteilt werden.


Weitere Informationen gibt es hier: http://tinyurl.com/oruob67

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1862/

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