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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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„Starke-Familien-Gesetz“ wurde beschlossen / Anhörung zu Wohnkosten im SGB II und SGB XII

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„Starke-Familien-Gesetz“ wurde beschlossen / Anhörung zu Wohnkosten im SGB II und SGB XII Empty „Starke-Familien-Gesetz“ wurde beschlossen / Anhörung zu Wohnkosten im SGB II und SGB XII

Beitrag von Willi Schartema Mo 1 Apr 2019 - 20:26

a. Zum „Starke-Familien-Gesetz“ gab es eine Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zahlreiche Sachverständige erläuterten, woran es überall hapert und dass es für „Stärke“ viel weitergehende Reformen brauche. Die Stellungnahmen und Anträge der Grünen finden sich hier: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13/Anhoerungen/anhoerung-inhalt-627038 
Lesenswert ist unter anderem die Stellungnahme von Prof. Klundt, der mit der Unten-oben-Umverteilung von den 1980er-Jahren bis zur Agenda 2010 abrechnet.
Die BA ist dagegen der Auffassung, dass die Erhöhung der Schulbedarfe ausreicht und „zudem der digitalen Bildungsoffensiven Rechnung [trägt]". Der Gesamtbetrag dürfte zwar für die ggf. benötigte Ausstattung mit neuen Laptops oder Tablets als persönlichem Schuldbedarf nicht ausreichen. Die Betroffenen können aber im Hinblick auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auf den Kauf gebrauchter Hardware verwiesen werden.
Mehr: http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/19/086/1908616.pdf  
 
b. Anhörung zu Wohnkosten im SGB II und SGB XII
Zu Anträgen der LINKEN und der FDP, wie die Wohnkosten im SGB II und SGB XII neu zu berechnen sind, wurden im Ausschuss für Arbeit und Soziales Sachverständige angehört. Eine Zusammenfassung findet sich hier: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a11#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMTkva3cxMi1wYS1hcmJlaXQtc296aWFsZXMtd29obmtvc3Rlbi02MjcyNTY=&mod=mod538358     
Stellungnahmen und Protokoll: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a11/39-sitzung-kdu-592220   
BSG-Richter Peter Becker vom 14. Senat geht in seiner Stellungnahme davon aus, dass ein zwingender Verzicht auf Kostensenkungen bei Schwangeren, Alleinerziehenden, behinderten und schwer kranken Menschen sowie bei Über-60-Jährigen nach längerer Wohndauer der Rechtsprechung des BSG entspricht (S. 5 der Stellungnahme, zu Forderung 5.g) im LINKEN-Antrag. Vielleicht kann dies für Anträge auf Kostenübernahme genutzt werden.

Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2494/
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