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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren - mehrere Auftraggeber - § 63 SGB 10

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Beitrag von Willi Schartema Di 19 Mai 2015 - 21:52

SG Trier, Urteil vom 22.04.2015 - S 5 AS 214/14



Leitsatz ( Juris )
Höhere Gebühren nach Nr 1008 VV RVG können auch bei einer Mehrheit von Auftraggebern nicht verlangt werden, wenn schon angesichts der Parallelität der Fallgestaltungen eine Vertretung aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gar nicht notwendig im Sinne des § 63 SGB 10 ist (Anlehnung an Grundsätze von BVerfG vom 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11, 1 BvR 1121/11).

Quelle: http://www.mjv.rlp.de/Rechtsprechung/


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1837/

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