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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: BFH: Bundesfinanzhof
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BFH, Urt. v. 18.12.2014: Kindergeld für "beschäftigungsloses" Kind trotz selbständiger Tätigkeit
Der BFH hat entschieden, dass für ein volljähriges Kind unter 21 Jahren, das als arbeitsuchend gemeldet ist und einer selbständigen Tätigkeit nachgeht, Kindergeld beansprucht werden kann, sofern diese Tätigkeit weniger als 15 Wochenstunden umfasst.
BFH, Urt. v. 18.12.2014 - III R 9/14 - http://dejure.org/2014,52390
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1837/
Willi S
BFH, Urt. v. 18.12.2014 - III R 9/14 - http://dejure.org/2014,52390
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Willi S
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
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Willi Schartema- Admin
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» Kindergeldnachzahlung i.H.v. 1.840,00 EUR darf nur im Monat des Zuflusses als laufendes Einkommen angerechnet werden und beseitigt aktuell die Hilfebedürftigkeit - Eine Anrechnung wie einmaliges Einkommen mit Verteilung auf sechs Monate ist rechtswidrig.
» Zu EuGH, Urt. v. 11.11.2014 - C-333/13 (Dano) - Anmerkung von Rechtsassessor Dr. Florian Plagemann, LL.M. (Cornell), Berlin
» Deutsche Meisterschaft 2014
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